Vorgelegt wird ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 mit allen erforderlichen Anlagen.
Die Umlage wird gem. Art. 8 ‚Abs. 1 Satz 2 VGemO nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
Gem. Art. 8 Abs. 1 Satz 3 VGemO hat die Gemeinschaftsversammlung am 24.11.2003 (TOP 1b) beschlossen, als Umlagemaßstab die Einwohnerzahlen zum Stand 31.12 des Vorvorjahres (2022) heranzuziehen.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Art. 8 Abs. 2 VGemO verpflichtet die Verwaltungsgemeinschaft zum Erlass einer Haushaltssatzung sowie der Festsetzung der Umlage für jedes Rechnungsjahr
Beschluss aus der letzten VGA-Sitzung vom 26.03.2024:
Der Verwaltungsausschuss fasst folgenden Beschluss:
- Der Verwaltungsausschuss beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 mit Anlagen nach § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung-Kameralistik (KommHV-K).
- Der Verwaltungsausschuss beschließt den Finanzplan und Investitionsprogramm 2024 - 2027, die beizufügenden Anlagen nach § 2 Abs. 2 KommHV-K und der Stellenplan nach § 6 KommHV-K.
3. Die VG-Umlage wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 4.093.900 EUR festgesetzt gemäß Art. 8 VGemO.
Abstimmungsergebnis: 4:0
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig (brutto): € | Einmalig (brutto): € |
Jährlich (brutto): € | Jährlich (brutto): € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: