Die in der Tarifrunde 2023 beschlossene Erhöhung von 5,5 % der Tarifentgelte für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst trat ab dem 01.03.2024 in Kraft. Aufgrund dieser Steigerung sollte eine Erhöhung der Kinderbetreuungsgebühren zum 01.09.2024 um 5% in Betracht gezogen werden.
Durch eine regelmäßige Anpassung der Gebühren, gemäß den tariflichen und sonstigen kostensteigernden Einflüssen, soll eine exponentielle Erhöhung vermieden werden.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993
(GVBI. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Art. 10b des Gesetzes vom 10. Dezember
2021 (GVBI. S. 638) geändert worden ist.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
x | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig (brutto): € | Einmalig (brutto): € |
Jährlich (brutto): € | Jährlich (brutto): € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: Die Erhöhung führt zum einen zu einer erhöhten Gebühreneinnahme und zum anderen zu geringeren Defizittilgungen.