Inhalt der Stellungnahme vom 19.02.2024:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu o. g. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und 2. Änderung des Bebauungsplanes erhalten Sie unsere Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB als Träger öffentlicher Belange aus wasserwirtschaftlicher Sicht.
Wasserwirtschaftliche Würdigung
Zum Entwurf des Bauleitplanes bestehen keine wasserwirtschaftlichen Bedenken, wenn unsere Hinweise beachtet werden.
Wir verweisen dazu auf unsere Stellungnahmen 4-4622-AIC-24791/2023 vom 01.08.2023 sowie 4-4621-AIC-31230/2023 vom 12.10.2023.
Unsere Stellungnahmen wurden bei der vorliegenden Planung ausreichend berücksichtigt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Der Markt Mering bedankt sich für die Stellungnahme. Die Stellungnahmen 4-4622-AIC-24791/2023 vom 01.08.2023 sowie 4-4621-AIC-31230/2023 vom 12.10.2023 wurden in der Marktgemeinderatssitzung am 23.11.2023 behandelt. Der Markt Mering verweist vorsorglich auf den entsprechenden Beschlussbuchauszug.
Finanzielle Auswirkungen:
x | nein |
| ja, siehe Begründung |