Nachrichten
26.01.2012
Hinweise zur Räum- und Streupflicht
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Die kalte Jahreszeit bringt für alle Grundstückseigentümer wieder die Pflicht zur Sicherung der Gehbahnen.
Gehbahnen in diesem Sinne sind die für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr bestimmten, befestigten und abgegrenzten Straßenbereiche vor der Grundstücksgrenze - oder - der dem Fußgängerverkehr dienende Straßenrand mit 1,00 Meter Breite, wenn kein abgegrenzter Gehweg vorhanden ist.
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