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Anerkennung der Vaterschaft

Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Ute Meyer 08233 - 3801 - 40 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Herr Bernhard Bordon 08233 - 3801 - 43 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Information

Die Vaterschaftsanerkennung wird in der Regel beim Jugendamt oder Standesamt beurkundet; kann aber auch bei einem Notar beurkundet werden.

Die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich.


Was muss ich mitbringen?
Von Urkunden in fremdländischer Sprache wird eine Übersetzung von einem öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer benötigt.

Geburtsurkunde des Kindes
Geburtsurkunde des Vaters
Personalausweis oder Reisepass

Hinweis :
Bei ausländischer Beteiligung können weitere Unterlagen erforderlich sein.


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