Anerkennung der Vaterschaft
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Frau Ute Meyer | 08233 - 3801 - 40 | ||
| Herr Bernhard Bordon | 08233 - 3801 - 43 |
Information
Die Vaterschaftsanerkennung wird in der Regel beim Jugendamt oder Standesamt beurkundet; kann aber auch bei einem Notar beurkundet werden.
Die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich.
Die Vaterschaftsanerkennung wird in der Regel beim Jugendamt oder Standesamt beurkundet; kann aber auch bei einem Notar beurkundet werden.
Die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich.
Was muss ich mitbringen?
Von Urkunden in fremdländischer Sprache wird eine Übersetzung von einem öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer benötigt.
Geburtsurkunde des Kindes
Geburtsurkunde des Vaters
Personalausweis oder Reisepass
Hinweis :
Bei ausländischer Beteiligung können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Geburtsurkunde des Kindes
Geburtsurkunde des Vaters
Personalausweis oder Reisepass
Hinweis :
Bei ausländischer Beteiligung können weitere Unterlagen erforderlich sein.














