VORLAGE
Der Marktgemeinderat beschließt, die bisherigen Hinweise unter Ziffer 4.5 der Satzung durch die Erlaubnispflicht des Art. 7 Abs. 1 DSchG zu ersetzen.
18.11.2021 - Marktgemeinderat Mering
Ö 4.8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: 19 : 0