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Sachverhalt:

In der HA-Sitzung am 03.12.2013 wurde u. a. beschlossen, dem FKM einen Zuschuss in Höhe von max. 13.500,00 Euro für die Session 2014 nach Vorlage eine Verwendungsnachweises zu gewähren. Dieser liegt nun vor, allerdings ohne Belege.

 

Die Einnahmen werden mit 52.916,43 Euro und die Ausgaben mit 64.133,25 Euro beziffert.

Somit besteht gemäß Aufstellung des FKM ein Defizit in Höhe von 11.216,82 Euro.

 

Der Markt Mering hat bereits einen Teil des beschlossenen Zuschusses in Höhe von 6.000,00 Euro vorab am 07.02.2014 an das FKM ausbezahlt.

 

Demzufolge ist der Differenzbetrag in Höhe von 7.500,00 Euro (lt. HA-Zuschuss max. 13.500,00 Euro) an den FKM zu bezahlen. Das Abrechnungsjahr 2014 wäre damit abgeschlossen.

 

Laut Schreiben des Steuerberaters des FKM (sh. Anlage) muss ab 2014 nur noch alle 3 Jahre der Jahresabschluss beim Finanzamt vorliegen. Die Voraussetzung für einen Verein ist gemäß Schreiben vom 12.01.2015 (sh. Anlage) vom Finanzamt Augsburg-Land (Bescheid §60a Abs. 1 AO über die gesonderte Einhaltung der satzungsmäßigen Vorraussetzungen nach den §§51, 59,60 und 61 AO) erfüllt.

Derzeit wird im Rahmen der Prüfung des örtlichen Rechnungsausschusses diskutiert, dass jährlich ein Pauschalbetrag ohne Vorlage eines Verwendungsnachweises gewährt werden soll.

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 GO:

 

“Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; [...]”

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2015:                        7.500,00 €Einmalig 2015: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Wie bereits in der Beschlussvorlage zur Sitzung des HA am 03.12.2013 vermerkt, wurden im Haushalt 2014 bereits 13.500,00 Euro auf der HHSt. 1/3000-7000 eingeplant.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Hauptausschuss nimmt die Abrechnung der Veranstaltungen des Faschingskomitees Mering zur Kenntnis und sieht die vom FKM vorgelegten Unterlagen für ausreichend an.

 

Der Hauptausschuss beschließt die Zahlung des restlichen Zuschusses in Höhe von 7.500,00 Euro. Das Abrechnungsjahr 2014 ist damit abgeschlossen.

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Abstimmungsergebnis: 12:0

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