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Sachverhalt:

In der Beschlussvorlage Nr. 2015/0374 wurde dem Träger der Kinderwelt Mering ein Vorschuss in Höhe von 40.000 EUR für die kindbezogene Förderung gewährt. Diese Summe wurde per Bescheid am 25.08.2015 dem Träger bekannt gegeben und ausgezahlt.

 

Zum 06.10.2015 wurde durch den Träger fristgerecht der Antrag auf Abschlagszahlung bei der Gemeinde abgegeben. Ebenso wurde dieser Antrag durch die Sachbearbeitung bewilligt und an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet.

Die Abschlagszahlung beträgt insgesamt (kommunale + staatliche Förderung) 65.291 EUR und wurde durch Bescheid am 06.10.2015 dem Träger bekannt gegeben.

Nun ist zum 15.11.2015 (4. Abschlag für das Betreuungsjahr 2015) eine Zahlung in Höhe von 25.291 EUR an den Träger der Kinderwelt Mering überwiesen worden.

 

Kommunaler Anteil Betreuungsjahr 2015

30.285 EUR

Staatlicher Anteil Betreuungsjahr  2015

35.006 EUR

Abschlagszahlung insgesamt 2015

65.291 EUR

Abzgl. Vorschuss insgesamt  2015

40.000 EUR

Restbetrag Abschlagszahlung 2015

25.291 EUR

 

Am Montag, 30.11.2015 wurde nun durch Herrn G. ein telefonischer Antrag bei Herrn Bürgermeister Kandler gestellt auf eine nochmalige Vorauszahlung in Höhe von 30.000 EUR, zur Überbrückung finanzieller Engpässe.

 

Zur Sicherung der Vorauszahlung könnte hierzu ein Bescheid erlassen werden, mit der Bekanntgabe, dass die Vorauszahlung bei den Abschlagszahlungen bis zum 31.08.2016 mit jeweils 10.000 EUR in Abzug gebracht werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2015: 30.000 €Einmalig 2015: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Mittel werden der HHSt. 1/4646-7004 belastet. Zu Soll gestellt sind aktuell 65.300 EUR bei einem Haushaltsansatz von 76.400 EUR. Ein Deckungsvorschlag kann nicht unterbreitet werden.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt, dem Träger der Kinderwelt Mering einen Vorschuss auf die kindbezogene Förderung in Höhe von 30.000 EUR zu Lasten des Haushaltsjahres 2015 zu gewähren.

 

Diese Vorauszahlung wird in drei Fälligkeiten zum 15.02.2016, 15.05.2016, 15.08.2016 zurückgezahlt.

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Abstimmungsergebnis: 12:0

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