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Sachverhalt:

 

Der Markt Mering ist Eigentümer der Schulsportanlage und des Hauptfeldes, auf welchen der SV Mering seine Liga-Spiele abhält. Die unmittelbar am Spielfeldrand aufgestellten Kabinen sind schon in die Jahre gekommen, weshalb der SV Mering zu den Feierlichkeiten anlässlich seines 90-jährigen Bestehens neue Kabinen beschafft hat. Auch wurden die Sitzgelegenheiten auf der Tribüne durch Holzbänke dauerhaft erweitert.

 

Mit anliegendem Antrag vom 27.11.2015 beantragt nun der SV Mering einen Zuschuss in Höhe von 2/3 des nachgewiesenen Betrages.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die Unterstützung von Sportvereinen ist eine freiwillige Angelegenheit und kommunale Aufgabe der Gemeinden.

 

Der Markt Mering ist Eigentümer der Sportanlage und hat sich gegenüber dem SV Mering verpflichtet, den Spiel und Trainingsbetrieb auf ewige Zeiten zu gewährleisten. Zum Spielbetrieb gehören sicherlich funktionale Spielerkabinen. Auch sind Sitzgelegenheiten auf der Tribüne von Vorteil, wenn auch nicht für den Spiel- und Ligabetrieb absolut erforderlich.

 

Wichtig: Nach den allgemeinen staatlichen Richtlinien sind Eigenleistungen nicht zuschussfähig! Der Markt Mering hat bei anderen Vereinen bisher keine Arbeitsleistungen bezuschusst.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

 

Einmalig 2016: ……….. €

Jährlich: €

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

HHSt. 1/5600-5100

 

Herr MGR Resch nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teil und platziert sich im Zuhörerbereich.

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Markt Mering beteiligt sich an den Anschaffungen anlässlich der Feierlichkeiten zum       90-jährigen Bestehen des SV Mering und gewährt einen Zuschuss von 2/3 der nachgewiesenen Materialkosten, mithin 4.000 € nachträglich.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 11:0

 

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