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Sachverhalt:

Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses vom 08.12.2015 werden folgende Beschlüsse bekanntgegeben:

 

Der Hauptausschuss des Marktes Mering beschließt, die kommunale kindbezogene Förderung für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr für die Betreuung im AWO-Hort Mering zu übernehmen.

Voraussetzung der freiwilligen Förderung ist die Gültigkeit der Betriebserlaubnis des AWO-Hortes „Alte Burg“ und die Übernahme der staatlichen kindbezogenen Förderung des Jugendamtes des Landkreises Aichach-Friedberg.

Ein weitergehender Hortbesuch bis zum Schulabschluß wird in der Defizitabrechnung berücksichtigt, soweit kein anderer Leistungsträger die Kosten übernimmt. Die Hortleitung möge auf die Eltern einwirken, einen Antrag auf Leistungen beim Jugendamt zu stellen.

 

Der Hauptausschuss des Marktes Mering beschließt, die Gebühren für die Hortbetreuung von Asylbewerberkindern weiterhin bis zum Ende des Hortjahres 2015/2016 zu übernehmen. Die Gebühren beinhalten den Hortbeitrag, das Spiel- und Getränkegeld, sowie das Essensgeld.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2015: €Einmalig 2015: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

 

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