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Sachverhalt:

Mit der Genehmigung des Haushalt- und Finanzplans 2016 - 2019 forderte die Rechtsaufsicht im staatlichen Landratsamt Aichach-Friedberg, die freiwilligen Leistungen des Marktes Mering einer Prüfung zu unterziehen (das Schreiben ist in der Anlage beigefügt).

 

Dazu ist im Vorbericht des Haushalt- und Finanzplans 2017 - 2020 detailliert Stellung zu nehmen.

 

Die Ergebnisse dieser Überlegungen sollten vor Beginn der Haushaltsberatungen feststehen, so daß nun schon unterjährig mit der Arbeit begonnen werden sollte.

 

Zur weiteren Diskussion in den Fraktionen ist als Arbeitshilfe eine Tabelle zur Optimierung des Verwaltungshaushalts beigefügt, welche die Ergebnisse der Unterabschnitte des Haushalts zusammengefaßt darstellt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Einschlägige Rechtsvorschrift zur Beurteilung von freiwilligen Leistungen ist Art. 57 GO

 

Aufgaben des eigenen Wirkungskreises

 

(1) 1Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; hierbei sind die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu berücksichtigen.2Die Verpflichtung, diese Aufgaben zu erfüllen, bestimmt sich nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften.

(2) 1Die Gemeinden sind unbeschadet bestehender Verbindlichkeiten Dritter in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, die aus Gründen des öffentlichen Wohls erforderlichen Einrichtungen zur Versorgung mit Trinkwasser herzustellen und zu unterhalten.2Sonstige gesetzlich festgelegte Verpflichtungen der Gemeinden bleiben unberührt.

(3) Übersteigt eine Pflichtaufgabe die Leistungsfähigkeit einer Gemeinde, so ist die Aufgabe in kommunaler Zusammenarbeit zu erfüllen

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €Einmalig 2016: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Prüfung der freiwiligen Leistungen im Haushalt des Marktes Mering wird zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 12:0

 

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