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Sachverhalt:

In der Sitzung des Hauptausschusses vom 08.03.2016 wurde von der MGR`in Frau von Thienen der Wunsch geäußert, eine Übersicht der Vereinszuschüsse für das Jahr 2015 vorzulegen.

 

Für das Jahr 2015 sind die gezahlten Zuschüsse, die aufgrund der Regelung in Buchstabe B Ziffer 1.5 der Vereinsförderrichtlinie gewährt wurden und Zuschüsse, die Ziffer 1.6 der Richtlinie aufgrund von Einzelfallregelung und / oder Beschlüssen der Marktgemeinderates und seiner Ausschüsse gewährt wurden, dargestellt.

Bei der Sporthallennutzung wurden die kostenfreie Überlassung der Sporthallen für Trainingsstunden von Jugendsport und Wettkampfbetrieb erfaßt. Weiter sind in den Summen die Differenz enthalten, die sich aus der Anmietung von Hallenteilen bei Dritten zu den weiterverrechneten Kosten ergeben. Der Markt Mering mietet die Hallenteile beim Landkreis an, verrechnet jedoch nur die in Buchstabe C der Vereinsförderrichtlinie geringeren Entgelte weiter.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 GO:

 

“Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; [...]”

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €Einmalig 2016: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

 

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