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Sachverhalt:

Mit der Genehmigung des Haushalt- und Finanzplans 2016 - 2019 forderte die Rechtsaufsicht im staatlichen Landratsamt Aichach-Friedberg, die freiwilligen Leistungen des Marktes Mering einer Prüfung zu unterziehen (das Schreiben ist in der Anlage beigefügt).

 

Dazu ist im Vorbericht des Haushalt- und Finanzplans 2017 - 2020 detailliert Stellung zu nehmen.

 

In der Sitzung des Hauptausschusses vom 07.06.2016 beschloß das Gremium, den Sachverhalt zur weiteren Beratung in die Fraktionen zu verweisen; die Beratungsergebnisse sollten nun vorbereitend zur Haushalts- und Finanzplanung 2017 - 2020 vorgestellt werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Einschlägige Rechtsvorschrift zur Beurteilung von freiwilligen Leistungen ist Art. 57 GO

 

Aufgaben des eigenen Wirkungskreises

 

(1) 1Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; hierbei sind die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu berücksichtigen.2Die Verpflichtung, diese Aufgaben zu erfüllen, bestimmt sich nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften.

(2) 1Die Gemeinden sind unbeschadet bestehender Verbindlichkeiten Dritter in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, die aus Gründen des öffentlichen Wohls erforderlichen Einrichtungen zur Versorgung mit Trinkwasser herzustellen und zu unterhalten.2Sonstige gesetzlich festgelegte Verpflichtungen der Gemeinden bleiben unberührt.

(3) Übersteigt eine Pflichtaufgabe die Leistungsfähigkeit einer Gemeinde, so ist die Aufgabe in kommunaler Zusammenarbeit zu erfüllen

 

Herr 2. Bgm. Mayer gibt für die CSU-Fraktion folgende schriftliche Stellungnahme ab:

 

Einen größeren Teil der regelmäßigen freiwilligen Leistungen macht die Vereinsförderung des Marktes Mering aus. Mit diesen Leistungen hat sich der Marktgemeinderat in mehreren Sitzungen befasst und dazu auch eine eigene Vereinsförderrichtlinie erlassen. Neben der Gleichbehandlung der Vereine dient diese auch der Förderung des ehrenamtlichen Engagements. Dessen Nutzen ist zwar finanziell nicht direkt messbar, hat jedoch aus Sicht der politischen Entscheidungsträger einen unschätzbaren Mehrwert für die örtliche Gemeinschaft. Eine Reduzierung der Förderung hätte demnach auch eine Reduzierung des ehrenamtlichen Engagements sowie eine breite Ablehnung in der Bevölkerung zur Folge. Auch im Landkreis Aichach-Friedberg wurde mit der Ehrenamtsagentur in diesem Bereich sogar ein weiterer, sehr erfolgreicher Bereich geschaffen. Eine Reduzierung der Vereinsförderung ist daher kein Thema. Gleiches gilt für die Förderung sozialer Einrichtungen wie die Ambulante Kranken- und Altenpflege, das Bürgernetz oder das Jugendzentrum. Eine entsprechende Kosteneinsparung in anderen staatlichen Bereichen durch diese vorbeugenden Maßnahmen ist vorhanden, aber eben nicht messbar.

Weitere freiwillige Leistungen im Bereich der gemeindlichen Einrichtungen wie der Bücherei, dem Freibad oder den zahlreichen öffentlichen Plätzen und Anlagen werden in regelmäßigen Abständen beraten und auf den Prüfstand gestellt. Für eine Gemeinde in der Größe von Mering gehört eine öffentliche Bücherei zwar nicht zu den Pflichtaufgaben, doch ganz sicher zu bedeutenden freiwilligen Leistungen, die auch sehr gut angenommen werden. Das Freibad ist mehr als Ersatz für die im Gemeindebereich und im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden fehlenden Seen, eine Notwendigkeit wurde mehrfach diskutiert und positiv entschieden. Aufgrund der Innerortsverdichtung hat sich die Gemeinde ferner dazu entschieden den Ort durch neue öffentliche Plätze und Anlagen attraktiver zu gestalten. Deshalb fallen hier neben einmaligen auch regelmäßige Ausgaben für den Unterhalt an. Die Steigerung der Attraktivität des Zentrums ist jedoch nicht nur Thema der Städtebauförderung, sondern auch wichtiger Bestandteil der Stärkung der Geschäftswelt im Ortskern. Durch attraktive Veranstaltungen an diesen Orten werden Gäste aus dem Umland auf Mering aufmerksam. Diese positive Werbung für unseren Ort ist wichtig, um den Leerstand im Innerort auf niedrigem Niveau zu halten. Ein Teil der künftigen Maßnahmen kann hier möglicherweise durch Zuschüsse aus der Städtebauförderung finanziert werden.

Einen Ansatzpunkt für eine Reduzierung der Ausgaben hat der Rechnungsprüfungsausschuss bereits mehrfach festgestellt. So ist eine regelmäßige Neukalkulation von Gebühren in den unterschiedlichen Bereichen (Friedhof, Wasser etc.) unabdingbar. Dabei helfen könnte auch eine neu zu schaffende Stelle für Gebührenkalkulationen. Die Gemeindeverwaltung hat jedoch teilweise bereits begonnen die Gebühren neu festzusetzen. Ferner besteht die Möglichkeit im Bereich der Straßenreinigung eine entsprechende Gebühr umzulegen. Das Gremium hat bisher noch nicht darüber beraten.

Abschließend lässt sich festhalten, dass an den bestehenden, regelmäßigen Ausgaben derzeit festgehalten wird. Sinnvoller erscheint es eher die Notwendigkeit künftiger Wünsche noch intensiver auf den Prüfstand zu stellen als dies bisher der Fall war.

Der Vorsitzende faßt die Diskussion im Gremium zu folgendem Statement zusammen:

 

Der Hinweis in der Haushaltsgenehmigung seitens der Rechtsaufsicht im staatlichen Landratsamt Aichach-Friedberg wurde anhand der von der Verwaltung übergebenen Liste beraten. Der Hauptausschuß ist sich einig, daß die freiwilligen Leistungen durchaus ihre Begründung haben für das soziale und gesellschafltliche Leben. Ferner ist sich der Hauptausschuß bewußt, daß diese Ausgaben immer kritisch zu würdigen sind und sich die wirtschaftlichen Zeiten ändern können und dann Handlungsbedarf besteht.

 

Das Gremium stimmt diesem Statement ohne Abstimmung zu.

 

Im Vorbericht zum Haushalt- und Finanzplan 2017 bis 2020 wird der Umfang der freiwiligen Leistungen wie von der Rechtsaufsicht gewünscht dargestellt.

 

 

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Beschluss

 

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