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Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 17.10.2016 beantragt der „Ambulante Kranken- und Altenpflege Mering e. V.“ einen Investitionszuschuß zur Erweiterung der Sozialstation Mering.

 

Beantragt wird ein Zuschuß in Höhe von 2,00 EUR pro Einwohner, das sind bei 14.175 Einwohnern (letzter Stand zum 31.12.2015 des Statistischen Landesamtes) 28.350 EUR.

 

Das Antragsschreiben mit Anlagen (Finanzierungsplan, Kostenschätzung) ist in der Anlage beigefügt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung, die im Art. 57 Abs. 1 GO wie folgt beurteilt wird:

 

1Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; hierbei sind die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu berücksichtigen.2Die Verpflichtung, diese Aufgaben zu erfüllen, bestimmt sich nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften.“

 

Das EU-Beihilferecht ist nicht berührt, die Zuwendung fällt unter die sogenannte „De-Minimis-Regelung“.

 

Die örtliche Rechnungsprüfung beanstandete im Rahmen der Prüfung des Jahres 2014, daß Zuschüsse ohne zeitliche Befristung hinsichtlich der Auszahlung gewährt werden. Die Feststellung wurde zur Kenntnis genommen und beachtet.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: 28.350€

Einmalig 2017: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Im Haushalt- und Finanzplan 2017 - 2020 wäre der Zuschuß im Jahr 2017 bei HHSt. 5400-9870 zu veranschlagen.

 

Beschluss:

 

Der Hauptausschuß stellt die persönliche Beteiligung des Herrn MGR Brunner als zweiter und gleichberechtigter Vorsitzender der "Ambulante Kranken- und Altenpflege Mering e. V." i. S. d. Art.49 GO fest.

 

Abstimmung: 10:0

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Beschluss

Beschluss:

Der Hauptausschuß beschließt, dem „Ambulante Kranken- und Altenpflege Mering e. V.“ im Jahr 2017 einen Zuschuß für die Erweiterung der Sozialstation in Mering in Höhe von 28.350 EUR zu gewähren. Die Mittel sind im Haushalt 2017 bei HHSt. 5400-9870 zu veranschlagen. Der Verwendungsnachweis als Grundlage zur Auszahlung des Zuschusses ist bis zum 30.11.2017 vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage verfällt der Anspruch auf Auszahlung.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 10:0

 

abwesend MGR Brunner

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