Reduzieren

Sachverhalt:

Im Rahmen der „Paarkunst 2016“ stellte eine Künstlerin zwei Objekte in der Bücherei Mering aus. Diese bietet sie nun zum Erwerb an.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Ankauf von Kunstobjekten ist zweifelsfrei ein freiwillige Leistung im Sinne des Art. 57 GO Aufgaben des eigenen Wirkungskreises:

 

(1) 1Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; hierbei sind die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu berücksichtigen.2Die Verpflichtung, diese Aufgaben zu erfüllen, bestimmt sich nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften.

(2) 1Die Gemeinden sind unbeschadet bestehender Verbindlichkeiten Dritter in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, die aus Gründen des öffentlichen Wohls erforderlichen Einrichtungen zur Versorgung mit Trinkwasser herzustellen und zu unterhalten.2Sonstige gesetzlich festgelegte Verpflichtungen der Gemeinden bleiben unberührt.

(3) Übersteigt eine Pflichtaufgabe die Leistungsfähigkeit einer Gemeinde, so ist die Aufgabe in kommunaler Zusammenarbeit zu erfüllen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: 4.250,00€Einmalig 2016: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Objekte wären mit Mitteln aus der HHSt. 3520-9350 zu beschaffen. Der Ansatz ist mit dem Erwerb von Medien ausgeschöpft, so daß überplanmäßige Mittel von HHSt. 6300-9500.114 zu bewilligen wären.

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

Der Hauptausschuß beschließt den Erwerb des angebotenen Kunstobjektes  „Farbmonster“ für die Bücherei Mering zum Bruttoangebotspreis von 1.250,00 EUR.

Dafür werden bei HHSt. 3520-9350 überplanmäßige Mittel in Höhe von 1.250,00 EUR zu Lasten der HHSt. 6300-9500.114 bewilligt.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: 11:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.