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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Der Bauherr beantragt die Errichtung einer Betriebsleiterwohnhauses auf dem landwirtschaftlichen Außenbereichsanwesen in der Unterberger Straße 50, direkt im Anschluss an das Altenteilerwohnhaus. Auch hierzu existiert ein genehmigter Antrag auf Vorbescheid (Bescheid des Landratsamt Aichach-Friedberg vom 04.02.2013). Das Gebäude ist mit einer Wohnfläche von 201,35 m2 und einer Gebäudehöhe von 7,91 Meter (2 Vollgeschosse) geplant.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:10.08.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:10.10.2017

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:09.10.2017

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

An das betroffene Flurstück grenzen baurechtlich vier Nachbargrundstücke. Eines davon ist ebenfalls im Besitz des Bauherrn und dessen Ehefrau, eines gehört dem Sohn des Bauherrn. Die entsprechenden Unterschriften liegen vor. Die beiden anderen Grundstücke befinden sich im Eigentum des Marktes Mering. Diese sind allerdings aufgrund der Größe des Flurstückes nicht direkt vom Vorhaben betroffen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben liegt nicht im Zusammenhang bebauter Ortsteile, es ist baurechtlich nach § 35 BauGB - Außenbereich zu beurteilen. Das Bauvorhaben ist gemäß § 35 Abs. 1 BauGB zulässig. Öffentliche Belange stehen diesem Vorhaben nicht entgegen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da das Vorhaben nach § 35 BauGB privilegiert ist.

 

Der Markt Mering stimmt dem Vorhaben als Nachbar zu.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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