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Sachverhalt:

Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Mering wird im Herbst 2018 wieder einen Meringer

Kulturherbst veranstalten. Geplant sind die nachfolgend aufgeführten 3 Konzerte am:

 

12.10.2018  Junge Meringer Talente musizieren

 

13.10.2018Konzert im Kerzenschein in der St. Johanneskirche

„ Geistliche Musik aus der Barockzeit u. a. von Heinrich Schütz“

 

14.10.2018  Konzert für Familien mit dem Duo Papagena

 

 

 

Vorraussichtliche Kosten

13.10.20182.200,00 Euro

14.10.2018   700,00 Euro

Werbung            150,00 Euro

Summe3.050,00 Euro

 

Geplante Einnahmen

13.10.2018   600,00 Euro

14.10.2018          600,00 Euro

Summe1.200,00 Euro

 

Defizit1.850,00 Euro

 

Die Evang. Luth. Kirchengemeinde Mering bittet um einen Zuschuss in Höhe von 1.850,00 Euro.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 GO:

“Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; [...]”

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €Einmalig 2018: €

 

Jährlich: 1.850,00 €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Mittel sind im Haushalt 2018 auf der HHSt.: 3301-6381 eingeplant.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt, der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Mering für die Durchführung von drei Veranstaltungen im Jahr 2018 nach Vorlage eines Verwendungsnachweises über die vollständigen Einnahmen (auch Spenden) und Ausgaben mit den dazugehörigen Belegen zur Minderung eines Defizits einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 1.850,00 EUR zu bewilligen.

 

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Abstimmungsergebnis: 12:0

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