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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Gegenstand dieser Beschlussvorlage ist der Bauantrag zur Erweiterung des gemeindlichen Bauhofes in der Friedenaustraße 18. Das Gebäude soll mittig auf dem Bauhofgelände errichtet werden und ist mit einem flach geneigten Satteldach (Dachneigung 15 Grad) und einer Firsthöhe von 10,78 Meter (Wandhöhe 8,83 Meter) geplant. Aufgrund der gestiegenen Arbeitsanforderungen/-bedarf soll in dem Erweiterungsbau u.a. Platz für eine Fahrzeughalle, Gärtnerei, Bauwerkerraum, Gefahrengutraum, WCs, sonstige Räume im EG, sowie Schulungs- Ruheraum, Umkleide, Sanitär und Aufenthaltsraum im OG untergebracht werden. Das Gebäude hat eine Länge von 31,65 x 14,49 Meter + Gärtnerei (6,74 Meter x 15,49 Meter). Die Grundflächenzahl beträgt nach der Erweiterung 0,32, die Geschossflächenzahl beträgt neu 0,42.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:14.05.2018

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:14.07.2018

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:16.07.2018

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Es existieren zwei baurechtliche Nachbargrundstücke. Ein Nachbargrundstück ist ebenfalls im Eigentum des Marktes Mering. Vom Eigentümer des westlich angrenzenden Grundstückes (DB) liegt keine Unterschrift vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Der Bauhof liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 „Holzgartenweg - 1. Änderung“. Laut Planzeichnung liegt der Bauhof im Teilbereich 7.2 des Bebauungsplanes. In diesem Bereich ist in der Nutzungsschablone des Bebauungsplanes eine Firsthöhe von maximal 5,0 Meter über dem Bahngleis vorgesehen (Minimalhöhe 4,0 Meter über Bahngleis). Laut Planer liegt die Bauhoferweiterung (Firsthöhe 10,78 Meter) ca. 7,80 Meter über dem Niveau des Bahngleises. Somit wird eine Befreiung dieser Festsetzung des Bebauungsplanes um ca. 2,80 Meter (exakte Höhen des Bahngleises gehen aus den vorliegenden Unterlagen nicht hervor) beantragt. Als Begründung wird angegeben, dass die Firsthöhe des bereits bestehenden Bauhofgebäudes ca. 9 Meter über dem Bahngleis liegt und somit der Erweiterungsbau niedriger ausfällt als der Bestandsbau. Somit ist hier eine Befreiung von dieser Festsetzung des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB städtebaulich vertretbar. Die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes sind eingehalten.

 

Stellplätze:

 

In der Anlage zu § 3 der Stellplatzsatzung des Marktes Mering ist ein gemeindlicher Bauhof nicht explizit aufgeführt. Auch die Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) sieht hierzu keine Regelung vor. Aus Sicht der Verwaltung ist der Bauhof bei der Stellplatzberechnung hier am ehesten Nr. 5.1 „Handwerks- und Industriebetriebe“ gleichzusetzen. Danach ist ein Stellplatz je 70 m2 Nutzfläche oder ein Stellplatz je 3 Beschäftigte nachzuweisen. Allerdings ist die Berechnung anhand der Mitarbeiter grundsätzlich nachrangig und nur dann anzuwenden, wenn ein offensichtliches Missverhältnis zum tatsächlichen Bedarf vorhanden ist. Wie aus beigefügtem Plan ersichtlich ist, werden auf dem Bauhofgrundstück 35 Stellplätze geschaffen. Laut Planer wird von 45 Beschäftigen ausgegangen. Danach sind 15 Stellplätze notwendig. Der Stellplatznachweis ist nach der Berechnung nach der Anzahl der Beschäftigen erbracht (20 Stellplätze mehr als notwendig).

 

Anhand der Berechnung nach Nutzfläche ergibt sich ein Mehrbedarf für den Neubau von 11 Stellplätzen. Es ist davon auszugehen, dass die weiteren 24 Stellplätze für die bisherigen Bestandsgebäude ausreichend sind. Es wurde vom Planer allerdings keine Nutzflächenberechung über den Altbestand vorgelegt, diese wird nachgereicht werden. Nach Sicht der Verwaltung ist eine Beurteilung anhand der Mitarbeiter allerdings zielführender als anhand der Nutzfläche, da die Parkplätze tatsächlich für die Mitarbeiter zur Verfügung stehen müssen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung (Baukosten laut Baubeschreibung)

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: 1.369.607,46 €Einmalig 2018: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, sowie eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Holzgartenweg - 1. Änderung“ hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Firsthöhe von maximal 5,0 Meter über der Höhe des Bahngleises.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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