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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Mit dem eingereichten Antrag auf Vorbescheid will der Antragssteller klären, ob auf den beiden Grundstücken an der Flößerstraße eine Bebauung möglich ist. Es sollen zwei Doppelhäuser mit Satteldach mit je 2 Vollgeschossen + ausgebautem Dachgeschoss entstehen. Ein Kellergeschoss ist nicht vorgesehen. Es soll eine GRZ I von 0,25 eingehalten werden. Der Antragsteller hatte bereits im Jahr 2006 eine Voranfrage eingereicht, das Landratsamt Aichach-Friedberg hatte das Vorhaben als nicht zulässiges Vorhaben im Außenbereich beurteilt, dass zudem aufgrund § 31 b Abs. 6 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nicht zulässig ist. Nun soll die Situation neu beurteilt werden.

 

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:02.07.2018

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:02.09.2018

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:10.09.2018

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Die beiden Baugrundstücke grenzen jeweils an vier andere Grundstücke an. Von allen Eigentümern liegen Unterschriften für den Antrag auf Vorbescheid vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Der Bereich westlich der Flößerstraße liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 „Holzgartenweg - 1. Änderung“. Der Bereich östlich der Flößerstraße, in dem das Baugrundstück liegt, liegt allerdings außerhalb dieses Geltungsbereiches. Der Bereich östlich der Flößerstraße ist derzeit noch nicht bebaut und wurde ursprünglich vom Landratsamt Aichach-Friedberg als Außenbereich im Innenbereich angesehen, eine Bebauung nach § 34 BauGB war nicht möglich. Vor einigen Jahren hat das Landratsamt Aichach-Friedberg eine Ortsbegehung durchgeführt und vertritt nun die Auffassung, dass es sich inzwischen um einen baurechtlichen Innenbereich handelt und somit eine Bebauung nach § 34 BauGB möglich ist.

 

Bei der Beurteilung nach § 34 BauGB ist zu prüfen, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung einfügt. Hier sind die Wohnhäuser entlang der Schloßmühlstraße als Bezugsobjekte heranzuziehen. Aus Sicht der Verwaltung würde sich hier eine Bebauung mit 2 Vollgeschossen + Dachgeschoss unproblematisch nach Art und Maß der baulichen Nutzung einfügen.

 

Ein weiterer Ablehnungsgrund des Antrags auf Vorbescheides aus dem Jahr 2006 war die wasserrechtliche Problematik. Das Baugrundstück liegt laut Begründung zwar 130 Meter von der Paar entfernt, liegt aber in einer natürlichen Senke, das bei einem 5-jährigen Hochwasserereignis geflutet wird. Im Jahr 2006 war der Bereich nicht ausreichend vor Hochwasser geschützt und für eine Bebauung ohne entsprechende Hochwasserschutzeinrichtungen an der Paar nicht geeignet, eine Bebauung war gemäß § 31 Abs. 6 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nicht zulässig. In den Folgejahren sind Hochwasserschutzmaßnahmen an der Paar getroffen worden. Daher ist die wasserrechtliche Situation nun aktuell neu zu beurteilen. Diese Beurteilung obliegt ausschließlich den Fachbehörden (Landratsamt Aichach-Friedberg - Abteilung Wasserrecht und Wasserwirtschaftsamt Donauwörth) und spielt bei der gemeindlichen Beurteilung des Antrages keine rechtliche Rolle.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Auf wasserrechtliche Belange wird verwiesen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

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