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Sachverhalt:

Vorgelegt wird ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2020 mit allen erforderlichen Anlagen.

 

Die Umlage wird gem. Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VGemO nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

 

Gem. Art. 8 Abs. 1 Satz 3 VGemO hat die Gemeinschaftsversammlung am 24.11.2003 (TOP 1b) beschlossen, als Umlagemaßstab die Einwohnerzahlen zum Stand 31.12. des Vor-Vorjahres heranzuziehen.

 

In der Sitzung vom 04.11.2019 fasste der VG-Ausschuß folgenden Beschluß:

 

Der Verwaltungsausschuß empfiehlt der Gemeinschaftsversammlung folgenden Beschluß zu fassen:

 

1.Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2020 mit Anlagen nach § 2 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung-Kameralistik (KommHV-K).

2.Die beizufügenden Anlagen nach § 2 Abs. 2 KommHV-K und der Stellenplan nach § 6 KommHV-K werden beschlossen.

3.Die VG-Umlage wird für das Haushaltsjahr 2020 auf 2.229.800 EUR festgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis: 4 : 0

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Art. 8 Abs. 2 VGemO verpflichtet die Verwaltungsgemeinschaft zum Erlass einer Haushaltssatzung sowie der Festsetzung der Umlage für jedes Rechnungsjahr.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

1.Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2020 mit Anlagen nach § 2 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung-Kameralistik (KommHV-K).

2.Die beizufügenden Anlagen nach § 2 Abs. 2 KommHV-K und der Stellenplan nach § 6 KommHV-K werden beschlossen.

3.Die VG-Umlage wird für das Haushaltsjahr 2020 auf 2.229.800 EUR festgesetzt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:   16 : 0

 

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