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Sachverhalt:

Der Vorstand des Meringer Sportvereins hat bei Herrn Ersten Bürgermeister Kandler bezüglich der Abrechnung der Hallengebühren insbesondere um Ziffer 6.2 des Nutzungsvertrages, den der Sportverein vertreten durch den Vorstand am 25.08.2017 unterzeichnet hat vorgesprochen. Dort heißt es, dass ab 20.00 Uhr nur eine Belegung durch Erwachsene gebucht und abgerechnet werden kann.

 

Er erläuterte, dass er 17 Jugendmannschaften und nur 2-3 Erwachsenenmannschaften hat. Aus diesem Grunde ist die Belegung auch nach 20.00 Uhr mit Jugendlichen durchaus die gängige Praxis.

Diese Regelung beeinflusst die Höhe des Zuschusses für die Vereinsförderrichtlinie. Jugendsport ist grundsätzlich kostenfrei, die Belegung durch Erwachsene wird mit einem Stundensatz für die Eduard-Ettensberger-Halle in Höhe von 8,00 €/pro Stunde sowie die Mehrzweckhalle je nach Raumbedarf zwischen 2,50 € und 6,50 € mit der Förderung gegengerechnet.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 GO:

 

“Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; [...]”

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

x

ja, die Verrechnung der Hallenbenutzung verringert sich, somit erhöht sich der Zuschuss der Vereinsförderrichtlinie.

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €Einmalig 2019: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt, die Nutzungsvereinbarungen unter 6. Kosten, Ziffer 2 ohne den Passus „Ab 20.00 Uhr kann nur Belegung durch Erwachsene gebucht und abgerechnet werden“ den jeweiligen Nutzer der Eduard-Ettensberger-Halle sowie der  Mehrzweckhalle anzupassen.

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Abstimmungsergebnis: 10:1

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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