Sachverhalt:
Mit Email-Nachricht vom 02.02.2020 stellte die Wasserwacht Mering einen Zuwendungsantrag zum Aufbau einer Einsatzgruppe Sonar.
Die Notwendigkeit und die Technik sind in der beigefügten Projektbeschreibung erläutert.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die Förderung des Aufbaus einer Einsatzgruppe Sonar bei der Wasserwacht Mering ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde im Sinne des Art 57 GO.
(1) 1Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die
öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner
erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der
öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der
Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; hierbei
sind die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu berücksichtigen. 2Die Verpflichtung, diese Aufgaben zu erfüllen, bestimmt sich nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften.
(2) 1Die Gemeinden sind unbeschadet bestehender Verbindlichkeiten Dritter in den Grenzen ihrer
Leistungsfähigkeit verpflichtet, die aus Gründen des öffentlichen Wohls erforderlichen Einrichtungen zur
Versorgung mit Trinkwasser herzustellen und zu unterhalten. 2Sonstige gesetzlich festgelegte
Verpflichtungen der Gemeinden bleiben unberührt.
(3) Übersteigt eine Pflichtaufgabe die Leistungsfähigkeit einer Gemeinde, so ist die Aufgabe in kommunaler
Zusammenarbeit zu erfüllen.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
X | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2020: 5.000 €Einmalig 2020: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:
Ein entsprechender Ansatz ist im Haushaltsentwurf 2020 bislang nicht vorgesehen. Er wäre bei der HHSt. 5400-9870 zu veranschlagen.