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Sachverhalt:

Mit Schreiben vom Februar 2020 beantragt das Faschingskomitee Mering e.V. einen kontinuierlichen Jahreszuschuss ab dem Jahr 2021.

Um auch zukünftig als Verein agieren zu können, bittet das Faschingskomitee Mering e. V. auch weiterhin um die finanzielle Unterstützung durch die Marktgemeinde Mering. Für das Jahr in dem kein Umzug stattfindet einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 Euro und in dem Jahr mit Umzug in Höhe von 9.000,00 Euro.

Begründet darauf, dass die Verantwortung und der große Kostenfaktor durch steigende Sicherheitsmaßnahmen, GEMA-Gebühren, Kosten für Trainings- und Veranstaltungsräume etc. nicht alleine durch das FKM Mering getragen werden kann.

Der Verein fällt nicht unter die Vereinsförderrichtlinien und deswegen wäre ein pauschaler Zuschuss für beide Seiten, dem FKM Mering e.V. und dem Markt Mering, eine Erleichterung.

Es wurde bereits im Rahmen des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses diskutiert, dass jährlich ein Pauschalbetrag ohne Vorlage eines Verwendungsnachweises gewährt wird.

Die Voraussetzung für einen gemeinnützigen Verein ist gemäß Schreiben v. 12.01.2015 vom Finanzamt Augsburg-Land (Bescheid nach §60a Abs. 1AO über die gesonderte Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO) erfüllt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 GO:

“Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; [...]”

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: 5.000,00 €

Einmalig 2022: 9.000,00 €

Einmalig 2023: 5.000,00 €

Einmalig 2024: 9.000,00 €

Einmalig 2025: 5.000,00 €

Einmalig 2026: 9.000,00 €

Einmalig 2020: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Mittel werden für die Jahre ohne Umzug in Höhe von 5.000,00 €  und für die Jahre mit Umzug in Höhe von 9.000,00 € auf der Haushaltsstelle 1/1300-7000 eingeplant.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt, dem Faschingskomitee Mering e.V. einen pauschalen Zuschuss für die Umzugsjahre in Höhe von 9.000,00 Euro und die Jahre ohne Umzug in Höhe von 5.000,00 Euro zu bewilligen.

 

Der Hauptausschuss beschließt, künftig die Kosten der Bauhofleistungen für die 6 Veranstaltungen des Faschingskomitees Mering e.V. zu übernehmen.

 

Der Hauptausschuss beschließt, künftig dem Faschingskomitee Mering e.V. die Hallengebühr für den Kinderball gemäß den Vereinsförderrichtlinien C. Hallennutzung Pkt. 5 zu erlassen.

 

Der Hauptausschuss beschließt, künftig dem Faschingskomitee Mering e.V. keine Gebühren für die Nutzung des Marktplatzes für das „Weißwurstfrühstück“ und die Open-Air“ Veranstaltung zu berechnen.

 

Diese Regelungen gelten bis einschließlich 2026; danach ist der Sachverhalt zur Prüfung dem Hauptausschuss erneut vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis: 11:2

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