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Sachverhalt:

In der interfraktionellen Sitzung am 31.03.2020 wurde um eine Betreuungsgebührenerhöhung der Horte und verlängerte Mittagsbetreuung um 30% beraten.

Die Horte bzw. die verlängerte Mittagsbetreuung werden von den freigemeinnützigen Trägern AWO, Frohsinn e.V. und KJF (ab September 2020) verwaltet. Die Erhöhung der Gebühren würde in erster Linie den Trägern zugutekommen.

Da durch die Defizitvereinbarung die Deckung der Mehrausgaben der Markt Mering übernimmt, würde sich hier in zweiter Linie die Höhe der Defizite reduzieren.

 

Die monatlichen Gebühren liegen in Mering momentan bei:

 

Buchungszeiten

Gebühren

3-4 Stunden

90,00 EUR

4-5 Stunden

98,00 EUR

5-6 Stunden

106,00 EUR

6-7 Stunden

114,00 EUR

 

Die Betreuungsgebühr wird für 12 Monate erhoben.

 

 

Betreuungsgebühren mit 30% Erhöhung:

 

Buchungszeiten

Gebühren

3-4 Stunden

117,00 EUR

4-5 Stunden

129,00 EUR

5-6 Stunden

141,00 EUR

6-7 Stunden

153,00 EUR

 

Art. 19 Nr. 5 BayKiBiG legt die konkrete Staffelung der Elternbeiträge mit Förderrelevanz fest. Eine Staffelung von 10% pro Buchungszeitkategorie, ausgehend von der Buchungszeitkategorie 3-4 Stunden pro Tag ist hier festgehalten. Eine Staffelung von 10% ergibt 11,70 EUR, durch die kaufmännische Rundung erhöhen sich die Gebühren jeweils um 12,00 EUR.

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €Einmalig 2020: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Deckung der Mehrausgaben übernimmt der Markt Mering durch die Defizitvereinbarung. Die Höhe der Defizite würde sich hierdurch reduzieren.

 

Geschäftsordnungsantrag MGR Stößlein: Der HA beschließt Verlegung der Thematik auf eine Folgesitzung

 

Abstimmungsergebnis: 6:7

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt eine Erhöhung der Kinderhort- bzw. verlängerte Mittagsbetreuungsgebühr von 30%.

Die Gebühren werden für 12 Monate erhoben. Im Rahmen der Vereinbarungen wird dies den freigemeinnützigen Trägern bekanntgegeben.

 

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Abstimmungsergebnis:

9:4*

 

*(u.a. Frau Bader, Herr Metz und Herr Stößlein)

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