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Sachverhalt:

An der Westseite der Lechstaustufe 22 Unterbergen befindet sich eine Parkfläche für ca. 8 Fahrzeuge. Dieser Parkplatz befindet sich innerhalb des Geländes des Betreibers der Staustufe der Uniper. Die westlich der Staustufe befindliche Gemeindestraße „Bgm. Wecker Straße“ endet am Grundstück der Uniper und ist auch entsprechend beschildert. Somit ist rechtlich gesehen der Parkplatz für Besucher, Fischer usw. nicht erlaubt. Es wurden in letzter Zeit mehrere Busgelder verhängt. Das Gebiet wird von Naherholungssuchenden intensiv genutzt. Wenn der Parkplatz nichjt genutzt werden dürfen, verschärft das die Parksituatiion entlang der Bgm. Wecker Straße.

Die Uniper bittet die Gemeinde Schmiechen die Parplatzfläche zu widmen und den Unterhalt für die Fläche zu übernehmen. Die Fläche bleibt unbefestigt (wassergebundene Decke). Der Platz wird von der Uniper hergerichtet (Kies, Einfassung mit Baumstämmen oder Steinen), danach obliegt der Unterhalt der Gemeinde.

 

Um Bertaung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und stimmt der Widmung des Parkplatzes an der Westseite der Lechstaustuffe 22, auf dem Grundstücksbereich der Uniper, als öffentlichen Parkplatz, verbunden mit der Unterhaltsverpflichtung für die Gemeinde zu. 

 

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Abstimmungsergebnis:

7:6

 

Somit zugestimmt.

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