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Sachverhalt:

Im Gewerbegebiet Saumfeld soll entsprechend den Antragsunterlagen ein Bürogebäude mit Betriebsleiterwohnung errichtet werden. Der Antrag wurde zur Behandlung im Freistellungsverfahren beantragt. Da für die Wohnung eine Ausnahme erforderlich ist müss aus Sicht des Bürgermeisters der Antrag im Genehmigungsverfahren behandelt werden.

Der Anteil von Gewerbe zu Wohnen beträgt: Gewebe: 164,43 m² zu wohnen 87,11 m², wodurch der Wohnteil als untergeordnet eingestuft wird und deshalb eine Erteilung der Ausnahme möglich ist.

Der Bauantrag wurde erst am 26.06.2020 in der Gemeinde abgegeben. Eine Ausführliche Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag wird deshalb noch nachgereicht.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB und erteilt eine Ausnahme gemäß Nr. 1.1 des Bebauungsplanes Nr. 21 "Gewerbegebiet Saumfeld" i. V. m. § 8 Abs. 3 BauNVO hinsichtlich der Errichtung einer Betriebsleiterwohnung wie in den Plänen dargestellt. Eine Befreiung gemäß Nr. 3.3.1 des Bebauungsplanes Nr. 21 "Gewerbegebiet Saumfeld" hinsichtlich der Situierung der Stellplätze für das Bauvorhaben außerhalb des Baufensters wird ebenfalls erteilt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

0:13

 

Somit abgelehnt.

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