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Sachverhalt:

Der Bauherr plant im Gewerbegebiet Saumfeld einen Lagerbetrieb zu errichten. Es ist beantragt, den Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu behandeln. Wenn alle Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten sind, entfällt die Genehmigungspflicht.

Die Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplanes werden bis zur Sitzung noch geprüft und das Ergebnis der Prüfung wird in der Sitzung bekannt gegeben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB und erteilt eine Befreiung gemäß Nr. 3.3.1 des Bebauungsplanes Nr. 21 "Gewerbegebiet Saumfeld" hinsichtlich der Situierung der Stellplätze für das Bauvorhaben außerhalb des Baufensters.

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Abstimmungsergebnis:

11:2

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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