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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Bei den vorliegenden vier Nutzungsänderungen handelt es sich rechtlich gesehen um vier einzelne Bauvorhaben. Da es sich aber um 4 genau gleiche Gebäude handelt, werden diese vier Bauanträgen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung mit dieser Beschlussvorlag zusammen in einem TOP behandelt.

 

Bauliche Änderungen werden nicht beantragt, die Umnutzung von Asylbewerberunterkünfte der bestehenden Gebäude in Wohnungen ist baugenehmigungspflichtig. Die Anzahl der Wohneinheiten bleibt unverändert bei 4 pro Gebäude (16 Wohneinheiten). Laut Bauherr sollen die derzeit leerstehenden Wohnungen preisgünstig an einkommensschwächere Menschen vermietet werden.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:17.08.2020

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:17.10.2020

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung:12.10.2020

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Von den Eigentümern der fünf Nachbargrundstücke wurden keine Unterschriften eingeholt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die Gebäude befinden sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, baurechtlich beurteilen sich die Vorhaben daher nach § 34 BauGB. Die Vorhaben fügen sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebung ein.

 

Die Wohnungen weisen alle eine Größe von jeweils ca. 42 m2 auf. Nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering ist ein Stellplatz bei Wohnungen unter 50 m2 nachzuweisen. Alle 16 notwendigen Stellplätze werden planerisch abgebildet, der Stellplatznachweis ist als erbracht anzusehen.

 

Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Bahnlinie Augsburg-München ist hier von einer erhöhten Lärmbelastung auszugehen. Daher wird auf immissionsschutzrechtliche Belange verwiesen. Das gemeindliche Einvernehmen kann aufgrund dieser Thematik nicht verweigert werden, da seitens der Gemeinde nur bauplanungsrechtliche Belange zu prüfen sind bzw. da immissionsschutzrechtliche Belange ausschließlich durch die Fachabteilung im Landratsamt geprüft werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zu den vier Nutzungsänderungen, da sich die Vorhaben nach § 34 BauGB einfügen. Auf immissionsschutzrechtliche Belange wird verwiesen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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