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Sachverhalt:

I.Beschreibung des Vorhabens

Der Bauherr beabsichtigt in einem bestehenden landwirtschaftlichen Gebäude eine Hackschnitzelheizung zu errichten (Nutzungsänderung).

II.Fiktionsfrist

Eingang:22.07.2020

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:22.09.2020

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung:12.10.2020

III.Nachbarbeteiligung

Es existieren fünf baurechtliche Nachbargrundstücke. Von vier Nachbarn wurde die Unterschrift erteilt. Eine Nachbarunterschrift fehlt. Die Nachbarunterschriften sind somit nicht vollständig erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, aber außerhalb des Geltungsbereiches eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Daher ist das Vorhaben nach § 34 BauGB als Innenbereichsvorhaben zu bewerten. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein und die Erschließung ist gesichert.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, da sich die Errichtung der Hackschnitzelheizung gemäß § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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