Sachverhalt:
I.Beschreibung des Vorhabens
Über dem Torbogen des Wohn- und Geschäftshauses Marktplatz 8 soll ein Werbeschild in einer Höhe von 3000 mm angebracht werden. Die Maße der Werbeanlage sind 2300 mm Breite x 790 mm Höhe x 100 mm Tiefe. Die Werbeanlage ist mit einer nach vorn leuchtenden LED-Beleuchtung (keine Blendwirkung laut Antragsteller) geplant, die Dauer der Beleuchtung wird von 6:00-22:00 Uhr angegeben. Es handelt sich um Werbung an der Stätte der Leistung.
II.Fiktionsfrist
Eingang:17.08.2020
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:17.10.2020
Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung:12.10.2020
III.Nachbarbeteiligung
Im baurechtlichen Sinne gibt es vier Nachbargrundstücke. Unterschriften der entsprechenden Eigentümer wurden nicht vorgelegt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die Werbeanlage befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Die Werbeanlage ist nicht nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 Buchstaben a) bis g) BayBO verfahrensfrei (größer wie 1m2) und ist daher im Umkehrschluss bauantragspflichtig. Die Werbeanlage fügt sich in die nähere Umgebung ein.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2020: € | Einmalig 2020: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:
MGR Resch stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung des TOP's und Beratung in der nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 12.10.2020. Die Verwaltung soll mit dem Antragsteller noch Gespräche hinsichtlich der Ausgestaltung der Werbeanlage führen.