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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Über dem Torbogen des Wohn- und Geschäftshauses Marktplatz 8 soll ein Werbeschild in einer Höhe von 3000 mm angebracht werden. Die Maße der Werbeanlage sind 2300 mm Breite x 790 mm Höhe x 100 mm Tiefe. Die Werbeanlage ist mit einer nach vorn leuchtenden LED-Beleuchtung (keine Blendwirkung laut Antragsteller) geplant, die Dauer der Beleuchtung wird von 6:00-22:00 Uhr angegeben. Es handelt sich um Werbung an der Stätte der Leistung.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:17.08.2020

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:17.10.2020

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung:12.10.2020

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Im baurechtlichen Sinne gibt es vier Nachbargrundstücke. Unterschriften der entsprechenden Eigentümer wurden nicht vorgelegt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die Werbeanlage befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Die Werbeanlage ist nicht nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 Buchstaben a)  bis g) BayBO  verfahrensfrei (größer wie 1m2) und ist daher im Umkehrschluss bauantragspflichtig. Die Werbeanlage fügt sich in die nähere Umgebung ein.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

MGR Resch stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung des TOP's und Beratung in der nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 12.10.2020. Die Verwaltung soll mit dem Antragsteller noch Gespräche hinsichtlich der Ausgestaltung der Werbeanlage führen.

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Beschluss

Beschluss:

 

Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag des MGR Resch zur Vertagung und erneute Beratung des Tagesordnungspunktes in der nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 12.10.2020.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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