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Sachverhalt:

 

Inhalt des Berichtes:

 

Nach § 9 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates sind Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 bei Zustimmung aller Nachbarn, einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen bei Nachbarzustimmung und Bauanträge mit genehmigtem Vorbescheid durch die Verwaltung zu entscheiden.

 

Folgende Vorhaben wurden seit dem 07.07.2020 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet:

 

a) Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren:

 

1.Nutzungsänderung Teilfläche Verkaufsraum in Backraum/Backvorbereitungsraum und von Backraum in Lager, Holzgartenstraße 17, St. Afra

 

b) Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 und einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen:

 

1.Aufstockung einer Doppelhaushälfte, Kudlichstraße 12, St. Afra

2.Errichtung eines Wintergartens, Adalbert-Stifter-Ring 64, St. Afra

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

 

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