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Sachverhalt:

Der Grundstücksverkauf im Baugebiet Bahnwegfled ist derzeit am Laufen. Der Vermessungsantrag zur Festlegung und Abmarkung der Grundstücke wurde gestellt. Es ist erforderlich die Festlegung der Straßennamen für die zusätzlich entstehenden Straßen zu vergeben.

Bei der Verlängerung der Straßenstiche der bestehenden Straßen sollten die Straßennamen Bahnwegfeld, Eichenstraße und Lindenstraße beibehalten werden. Für die Querstraße, die von süd nach Nord geführt wird muss ein neuer Straßenname vergeben werden.

Es wird vorgeschlagen diesen Straßenzug die Bezeichnung Ligusterweg oder Ligusterstraße zu geben.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Nach Festlegung durch den Gemeinderat sind die Straßen von der Verwaltung entsprechend zu widmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Erfordernis für die Straßen im Baugebiet Bahnwegfeld II eine Namensbezeichnung zu vergeben und stimmt  im Bereich der Verlängerung der bestehenden Straßenzüge die vorhandenen Straßennamen Bahnwegfeld, Eichenweg und Lindenweg fortzuführen und der in Süd-Nord-Richtung verlaufenden Erschließungsstraße die Straßenbezeichnung:

 

Ulmenstraße

 

zu geben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Widmung der Straßen durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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