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Sachverhalt:

 

MGR Kratzer erkundigt sich, ob beim Bauvorhaben Neubau eines Getränkemarktes in der Wallbergstraße 14 der Bau- und Umweltausschuss eine Abweichung von der Stellplatzsatzung des Marktes Mering erteilt hat. Herr Seyßler, Bauverwaltung erläutert den Sachverhalt, dass das Landratsamt bei der Endabnahme festgestellt hat, dass zu wenige Stellplätze errichtet wurden. Bei dem anschließend eingereichten Tekturantrag wurden so viele Parkplätze wie errichtet dargestellt. Eine Abweichung von der Stellplatzsatzung wurde jedoch nicht erteilt, da der Bau- und Umweltausschuss den Getränkemarkt entgegen des 1. Bauantrages bei der Tektur nicht mehr als Verbrauchermarkt (1 Stellplatz je 15 m2 Verkaufsnutzfläche), sondern nur noch als Ladengeschäft (1 Stellplatz je 30 m2 Verkaufsnutzfläche) nach der Stellplatzsatzung definiert hat. MGR Kratzer erkundigt sich zudem  hinsichtlich der Auslegung zu § 6 Abs. 1 Satz 3 + 4 der Stellplatzsatzung (Gliederung durch Bäume und Sträucher bei Stellplatzanlagen). Herr Seyßler, Bauverwaltung erläutert, dass bislang nur unabhängige Stellplatzanlagen so unter diese Definition gefasst wurden und nicht mit einem Bauvorhaben verbundene Stellplatzflächen.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

 

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