Sachverhalt:
Der Gemeinderat Schmiechen hat in seiner Sitzung am 09.03.2020 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Unterbergen“ beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung des Änderungsverfahrens beauftragt. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 20.07.2020 bis 28.08.2020 statt. Folgende Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:
1 | Landratsamt Aichach-Friedberg |
2 | Landratsamt Aichach-Friedberg Gesundheitsamt Aichach |
3 | Wasserwirtschaftsamt |
4 | Kreisbrandrat / Brandschutzdienststelle |
5 | Deutsche Telekom AG |
6 | Energie Südbayern GmbH |
7 | Abwasserzweckverband „Obere Paar“ |
8 | Finanzamt Augsburg Land |
9 | Bayernets GmbH |
10 | Amtsgericht Aichach Grundbuchamt |
11 | Vodafone Kabel Deutschland GmbH |
12 | Lech-Elektrizitäts-Werke (LEW) Netzservice GmbH |
Von den Trägern öffentlicher Belange sind keine Einwendungen vorgebracht worden. Das Landratsamt sowie die Lech-Elektrizitäts-Werke haben Hinweise vorgebracht.
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme eingegangen.
Das Landratsamt Aichach-Friedberg weist vorsorglich auf die Vorgaben des BayVGH aus den Urteilen vom 28.04.2017 (Az.: 15 N 15.967) und 04.08.2017 (Az.: 15 N 15.1713) zur Ausfertigung des Bebauungsplanes hin(Erforderlichekit von gedanklicher Schnur und körperlicher Verbindung).
Die LEW weist darauf hin, dass sich im süd-östlichen Geltungsbereich eine 1-kV-Kabeleitung der Gesellschaft befindet. Im nördlichen Bereich liegt ein 1-kV-Kabel, das bereits außer Betrieb genommen wurde. Der Schutzbereich der Kabelleitung beträgt 1 m beiderseits der Trasse. Um eine Beschädigung der Kabelleitung zur vermeiden, sind rechtzeitig vor der Aufnahme von Grabarbeiten - von der ausführenden Baufirma - die aktuellen Kabellagepläne zu beschaffen.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die Hinweise des Landratsamtes Aichach-Friedberg und der LEW werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Soweit Änderungen und Anpassungen der Planung notwendig wurden, sind diese bereits in die beigefügten Planunterlagen in der Fassung vom 05.10.2020 eingearbeitet, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
x | nein |
| ja, siehe Begründung |