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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Bau- Umweltausschuss hat zum Antrag auf Vorbescheid zum Vorhaben am 11.03.2019 sein Einvernehmen mit 12:1-Stimmen erteilt. Es wurde jedoch auf Geschäftsordnungsantrag des ehemaligen MGR Enzensberger beschlossen, dass der folgende Bauantrag erneut dem Gremium zur Entscheidung vorgelegt werden sollte. Der entsprechende Beschlussbuchauszug ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Dies geschah bei dem am 22.11.2019 eingereichten Bauantrag, dieser wurde in der Sitzung am 20.01.2020 behandelt. Auch ohne dem Geschäftsordnungsantrag hätte die Verwaltung den Bauantrag dem Gremium erneut zur Entscheidung vorgelegt, da das Bauvorhaben in zwei wesentlichen Punkten (zwei eigenständige Mehrfamilienhäuser statt 1 Gebäude aus 2 Gebäudeteilen mit Verbindungsteil, statt 2 + Dachgeschoss wurde eine Planung mit 2 + Dachgeschoss + Dachspitz vorgelegt) abgeändert wurde. Der Bau- und Umweltausschuss hat mit 3:10-Stimmen das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Der entsprechende Beschlussbuchauszug ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Der Bauantrag wurde daraufhin als die Genehmigungsbehörde weitergeleitet, aktuell liegt noch keine Entscheidung vor. Am 30.07.2020 und am 14.09.2020 wurden vom Antragsteller im Landratsamt neue Pläne eingereicht. Das Landratsamt hat die Gemeinde nun mit Schreiben vom 15.09.2020 aufgefordert, zur neuen Planung Stellung zu nehmen.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      18.09.2020

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  18.11.2020*

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 09.11.2020

 

* Das Landratsamt bittet mit dem Schreiben vom 15.09.2020 um Stellungnahme binnen 2 Monaten gemäß Art. 64 BayBO.

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt fünf Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Bei den neuen Planunterlagen wurden die Unterschriften nicht neu eingeholt, auf den alten Plänen lagen die Unterschriften größtenteils vor (siehe Beschlussbuchauszug vom 20.01.2020). Insgesamt sind die Unterschriften somit jedoch nicht vollständig erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, es beurteilt sich deshalb nach § 34 BauGB als Innenbereichsvorhaben. Hier wird auf die umfangreiche rechtlich/fachliche Würdigung in den beigefügten Beschlussbuchauszügen vom 11.03.2019 und vom 20.01.2020 verwiesen. Obwohl die Planung aus Sicht der Verwaltung im Bauantrag massiver war als im Vorbescheid dargestellt, kam die Verwaltung damals zur Auffassung, dass sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt, entsprechende Referenzobjekte wurden genannt. Die Erschließung ist gesichert.

 

Das Landratsamt Aichach-Friedberg kommt in seinem Schreiben vom 15.09.2020 ebenfalls zur Auffassung, dass sich das Vorhaben gemäß § 34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung einfügt. Aus Sicht des Landratsamtes erfolgte die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens zu Unrecht. Das Landratsamt teilt mit, dass nun wieder ein Verbindungsgang geplant ist und die Kubatur nach der neuen Planung sogar noch geringfügiger ausfällt, als im Vorbescheid dargestellt. Das Landratsamt verweist im beigefügten Schreiben ebenfalls an die rechtliche Bindewirkung des Vorbescheides.

 

Nach Prüfung der Verwaltung wird nun ebenfalls wieder ein Gebäude mit EG, OG, DG 1, DG 2 beantragt. Nach wie vor liegt kein Nachweis vor, dass es sich bei dem DG 1 nicht um ein baurechtliches Vollgeschoss handelt. Die Wandhöhe lag bei der ersten Planung bei 528,40 M. ü.N.N., die Firsthöhe bei 535,24 M. ü.N.N. Die neue Planung weist exakt die gleichen Höhen und die gleiche Geschossigkeit auf. Auch die Gebäudeabmaßungen sind identisch, es wird nun statt einem Krüppelwalmdach ein Satteldach geplant. In dem nun wieder geplanten Verbindungstrakt sind nur Abstellräume vorgesehen. Die Wohnungs-/Raumaufteilung ist nahezu unverändert, somit ändert sich auch der erforderliche Stellplatznachweis nicht, der Stellplatznachweis wurde erbracht, hier wird auf die beigefügte Beschlussvorlage verwiesen. Ansonsten wurden in den neuen Plänen nur Änderungen nach Aufforderung des Landratsamtes dargestellt, die bauordnungsrechtliche Belange betreffen (z.B. Abstandsflächen). Es wird hinsichtlich des Einfügens auf die Beschlussvorlage vom 20.01.2020 verwiesen, auch die neue Planung fügt sich daher nach Art und Maß der baulichen Nutzung ein.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

10:3

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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