Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
Der Bau- und Planungsausschuss hat zu dem Vorhaben, Neubau eines Mehrfamilienhauses, Ludwigstraße 1 in der Sitzung am 14.07.2020 das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 BauGB nicht erteilt, da die Stellplätze nicht ordnungsgemäß im Sinne des Gremiums nachgewiesen werden konnten. Auf Wunsch der Bauherrin wurde der Bauantrag trotzdem am 16.07.2020 mit ablehnender Stellungnahme an das Landratsamt weitergeleitet. Der Bauantrag wird derzeit noch vom Landratsamt geprüft, eine Äußerung gegenüber der Gemeinde liegt derzeit noch nicht vor. Am 02.09.2020 fand hierzu parallel ein Besprechungstermin mit der Bauherrin, dem Planer, Bürgermeister und Verwaltung statt. Daraufhin wurde am 03.09.2020 ein neuer Bauantrag mit geänderter Stellplatzsituierung eingereicht.
II. Fiktionsfrist
Eingang: 03.09.2020
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 03.11.2020
Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 09.11.2020
III. Nachbarbeteiligung
Es gibt zwei Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Die Nachbarunterschriften wurden nicht erbracht.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und beurteilt sich daher als Vorhaben im Innenbereich nach § 34 BauGB. Das Gebäude selbst wird in gleicher Form beantragt. Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert. Hierzu wird auf die fachlich/rechtliche Würdigung im beigefügten Beschlussbuchauszug vom 14.07.2020 verwiesen.
Die Stellplätze 7 + 8 wurden um 90° gedreht und sind nun direkt vom Grundstück anfahrbar und nicht mehr nur direkt über die Straße. Der Stellplatz 8 wurde nun als Besucherstellplatz betitelt. Der ebenfalls bemängelte Stellplatz Nr. 9, ehemaliger Besucherstellplatz ist nicht mehr dargestellt. Hierfür wurde ein Ersatz-Stellplatz im Bereich des Spielplatzes geschaffen, welcher über die geplante Zufahrt in der Ludwigstraße anfahrbar ist, geschaffen. Der Spielplatz wurde dafür in der Planung nach Osten verschoben. Somit werden alle 9 nach der Satzung notwendigen Stellplätze über zwei Zufahrten (Ludwigstraße, Breite 7,0 Meter und Theresienstraße, Breite 5,5 Meter) bedient. Bei einem Eckgrundstück wie diesem sind 2 Zufahrten angemessen, eine Zufahrtsbreite von insgesamt 12,5 Meter auf einer Grenzlänge zur öffentlichen Verkehrsfläche von insgesamt 53,76 Meter wird auch unter den Grundsätzen des Anliegergebrauches als verträglich erachtet. Der Stellplatznachweis kann somit nach der geänderten Planung als erbracht angesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2020: € | Einmalig 2020: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: