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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Auf dem Grundstück in der Leonhardstraße 76 befinden sich drei Gebäude unterschiedlichen Entstehungszeitalters. Der Ursprung der Anlage ist das 1967 errichtete Mutterhaus der Theresienschwestern. Das Mutterhaus bildet das Zentrum der Gebäude. Das angrenzende Altenheim wurde 1986 errichtet, das Haus Maria 1993. Zudem befinden sich auf dem Grundstück 3 Garagen (errichtet 1968 und 1987).

 

Es wird der Umbau/die Sanierung des Mutterhauses beabsichtigt, welches aktuell in großen Teilen leer steht. Die bisherige Nutzung erfolgte im 1. + 2. OG als Wohnheim. Im ursprünglichen Gebäude fand außerdem im Erdgeschoss eine Kapelle Platz, die heute im rückwärtigen Haus Maria zu finden ist. Des Weiteren waren im Erdgeschoss Gemeinschaftsräume, Rekreaktionsräume, Gesprächszimmer usw. untergebracht. Im Untergeschoss befindet sich die Küche des Altenheimes, sowie Lagerflächen. Der Flur im Erdgeschoss dient derzeit neben der unabhängigen Erschließung von außen als witterungsunabhängige und barrierefreie Verbindung des Altenheimes zur Kapelle im Haus Maria.

 

Das Untergeschoss bleibt bei der jetzt beantragten Maßnahme unbetrachtet. Lediglich die Leitungen für die Erneuerung der Haustechnik werden das Untergeschoss tangieren. Im Erdgeschoss bleiben die vorhandenen Gemeinschaftsflächen weitestgehend in ihrer Urform erhalten, jedoch finden hofseitig im ehemaligen Speisesaal weitere drei Zimmereinheiten Platz. Bisher befinden sich im Mutterhaus pro Geschoss jeweils ein Gemeinschaftsbad. Durch den Umbau sollen den einzelnen Wohnheimszimmern eigene, private Bäder zugeteilt werden. Dies erfordert die Zusammenlegung von jeweils 2-3 bisherigen Wohnheimszimmern zu einem Zimmer mit Bad.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      *

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  *

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 09.11.2020

 

* Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage lag der Bauantrag noch nicht vollständig vor.

 

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt drei baurechtliche Nachbargrundstücke, von zweien davon liegen die Unterschriften vor, insgesamt wurden somit die Nachbarunterschriften nicht vollständig erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und beurteilt sich deshalb nach § 34 BauGB als Vorhaben im Innenbereich. Wie oben unter dem Punkt „Beschreibung des Vorhabens“ erwähnt, handelt es sich hauptsächlich um Grundrissänderungen im Gebäudeinneren. Am Gebäudeäußeren wird lediglich eine Treppe angebracht, die Kubatur des Gebäudes (3 Vollgeschosse, Bruttogrundfläche 350 m2, 28 x 12 Meter, Traufhöhe 8,40 Meter, Firsthöhe 10,91 Meter) ändert sich ansonsten nicht. Das Vorhaben fügt sich somit nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.

 

Bei dem Gebäude handelt es sich nach der BayBO um einen Sonderbau der Gebäudeklasse 4. Nur aufgrund der geringfügigen Änderung von statisch relevanten Bauteilen wurde von den Planern ein Genehmigungsverfahren beantragt. Der Einbau von Fenstern, Türen, sowie die Änderung von nicht tragenden Wänden ist nach der BayBO dem Grunde nach verfahrensfrei.

 

Ein Stellplatzmehrbedarf nach der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStV) wird nicht ausgelöst, da sich die Raumanzahl/Bettenanzahl insgesamt ja verringert.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen gemäß § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

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