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Sachverhalt:

Der CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH wurde mit HA-Beschluss (Nr. 3312-14) vom 16.09.2014 eine jährliche Auszahlung in Höhe von 4.400,- € bis einschließlich 2020 als Zuschuss zur Grundsteuer für das Pflegeheim St. Agnes zugesagt. In der Haushaltsberatung vom 31.03.2020 wurde entschieden, dass die vereinbarten Leitungen wegen der prekären Haushaltssituation des Marktes Mering für das Jahr 2020 nicht möglich sind. Der CAB wurde dies in Schriftform mitgeteilt und darauf verwiesen, dass jederzeit ein erneuter Antrag gestellt werden könne.

Eine Zuschussgewährung für die Zahlung der Grundsteuer ist eine freiwillige Leistung, die eine Gemeinde im Rahmen Ihrer Leistungsfähigkeit im sozialen Bereich vornehmen kann.

 

Die CAB hat mit Schreiben vom 02.11.2020 die erneute Zuschussgewährung zur Finanzierung der Grundsteuer 2021 für das Seniorenzentrum St. Agnes beantragt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 GO: “Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; [...]”

 

Die Finanzielle Situation des Marktes Mering wird sich, insbesondere wegen der aktuellen Auswirkungen der Pandemie, im Jahr 2021 nicht wesentlich verbessern.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021:            4.400,-€ bzw. 6.600,- €Einmalig 2020: €

 

Ggf. jährlich ab 2021:  4.400,-€ bzw. 6.600,- €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Der Zuschuss ist für das Haushaltsjahr 2021 im Verwaltungshaushalt unter der HHSt: 4700-7001 einzuplanen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Beschlussvorschlag MGR Metz:

Der Hauptausschuss beschließt, der CAB Caritas Betriebsträger gGmbH für das Jahr 2021 einen Zuschuss zur Grundsteuer für das Pflegeheim St. Agnes in Höhe von 2.200,-€ zu gewähren.

 

Alternative 2

Der Hauptausschuss beschließt, der CAB Caritas Betriebsträger gGmbH, bis zur Verbesserung der Haushaltslage, weiterhin keinen Zuschuss zur Grundsteuer für das Pflegeheim St. Agnes zu gewähren.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Beschlussvorschlag MGR Metz

3:9

 

Alternative 2

9:3

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