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Sachverhalt:

Mit der Genehmigung des Haushalt- und Finanzplans 2020 - 2023 forderte die Rechtsaufsicht im staatlichen Landratsamt Aichach-Friedberg, die freiwilligen Leistungen des Marktes Mering einer Prüfung zu unterziehen (das Schreiben ist in der Anlage beigefügt) „Freiwillige Leistungen sind aufgrund der vorliegenden Haushaltssituation soweit möglich zu reduzieren.“.

 Dazu ist im Vorbericht des Haushalt- und Finanzplans 2021 - 2024 detailliert Stellung zu nehmen.

Die Ergebnisse dieser Überlegungen sollten vor Beginn der Haushaltsberatungen feststehen.

Zur weiteren Diskussion in den Fraktionen ist als Arbeitshilfe eine Tabelle zur Optimierung des Verwaltungshaushalts beigefügt, welche die Ergebnisse der Unterabschnitte des Haushalts zusammengefasst darstellt.

 

Weitere Unterlagen werden als Tischvorlage zur Sitzung vorbereitet.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Einschlägige Rechtsvorschrift zur Beurteilung von freiwilligen Leistungen ist Art. 57 GO

 

Aufgaben des eigenen Wirkungskreises

 (1) 1Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; hierbei sind die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu berücksichtigen.2Die Verpflichtung, diese Aufgaben zu erfüllen, bestimmt sich nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften.

(2) 1Die Gemeinden sind unbeschadet bestehender Verbindlichkeiten Dritter in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, die aus Gründen des öffentlichen Wohls erforderlichen Einrichtungen zur Versorgung mit Trinkwasser herzustellen und zu unterhalten.2Sonstige gesetzlich festgelegte Verpflichtungen der Gemeinden bleiben unberührt.

(3) Übersteigt eine Pflichtaufgabe die Leistungsfähigkeit einer Gemeinde, so ist die Aufgabe in kommunaler Zusammenarbeit zu erfüllen.

 

 Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €Einmalig 2020: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Zu Protokoll: 

Es wird vereinbart, dass die Parteien bis zur nächsten Gemeinderatssitzung am 17.12.2020, jeweils eine Person zur Bildung einer Haushalts-Arbeitsgruppe entsannt wird. Die erste Koordinierungsbesprechung wird noch vor Weihnachten abgehalten werden.

 

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