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Sachverhalt:

Von der Bauverwaltung wird zur Sitzung eine Vorlage mit Auflistung der Änderungen gegenüber dem eingereichten Bauantrag erarbeitet, welche als Tischvorlage ausgereicht wird.

 

  I.     Beschreibung des Vorhabens

 

Das Bauvorhaben Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage wurde bereits dreimal im Gemeinderat Schmiechen behandelt:

- Antrag auf Vorbescheid am 04.11.2019 - Einvernehmen und Befreiung vom Bebauungsplan hinsichtlich der Dachneigung und Abweichung von der Gestaltungssatzung hinsichtlich Gaubenbreite mit 11:0 erteilt.

- Bauantrag am 09.03.2020 - Einvernehmen ung weitere Befreiung hinsichtlich der Errichtung der Garage außerhalb des Baufensters mit 9:0 erteilt.

-1. Tekturantrag - Einvernehmen zu geringfügingen Änderungen am 03.08.2020 mit 11:0 erteilt.

 

Nun ist ein neuer Tekturantrag mit neuen Plänen eingereciht worden. Hier handelt es sich um Ergänzungen zum Bauantrag, hauptsächlich in Bezug auf die Geländehöhen. Es ergeben sich folgende Änderungen:

- Das Wohnhaus bleibt in seiner Größe und Kubatur nahzu unverändert, es werden lediglich gericngfügige Änderungen im Grundriss und in der Raumaufteilung vorgenommen.

- Die Wandhöhe erhöht sich minimal von 3,59 Meter auf 3,60 Meter.

- Die Firsthöhe erhöht sich minimal von 8,09 Meter auf 8,10 Meter.

- Die "nördliche" Dachneigung bleibt unverändert bei 45°, die "südliche" Dachneigung wird nun mit 25,71° statt 25,00° angegeben.

- bei der Geländehöhe sind große Unterschiede vorhanden. Im ursprünglichen, ersten Tekturplan war die Geländehöhe mit 537,11 Meter ü. NN. angegeben. Im neuen Tekturplan ist die Geländehöhe um das Gebäude mit 537,65 - 537,89 Meter angegeben.

- Die Höhe des FFB EG wird nun mit 538,31 Meter ü. NN. angegeben. Im vorherigen Plan wurde die Höhe des FFB EG noch mit 537,46 Meter ü. NN. angegeben. Zum Vergleich liegt der FFB EG nun 0,67 Meter über dem Bezugspunkt Schachtdeckel der angrenzenden Straße (537,64 Meter ü. NN.) und 0,44 Meter bzw. 0,61 über dem Gelände.

- Die Höhe der Doppelgarage wird verringert. Die Wandhöhe reduziert sich von 2,45 Meter auf 2,40 Meter, die Firsthöhe reduziert sich aufgrund der veränderten Dachneigung von 25° auf 20° von 3,85 Meter auf 3,50 Meter.

 

II.  Fiktionsfrist

 

Eingang:    *

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:    *

nächste Gemeinderatssitzung:

 

*  Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Sitzungsvorlage lagen noch nicht alle Bauantragsunterlagen vor, der Antrag gilt daher im baurechtlichen Sinne als noch nicht eingegeangen.

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die Eigentümer der vier baurechtlichen Nachbargrundstücke haben dem Vorhaben zugestimmt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Brunnener Straße“ - Teilbereich 3. Änderung. Wie bereits erwähnt, wurden bereits Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Dachneigung und der Errichtung der Garage außerhalb des Baufenster, sowie von der Ortsgestaltungssatzung wegen der Gaubenbreite erteilt. Durch die neue Planung ergeben sich keine zusätzlichen Befreiungen.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da das Vorhaben nach § 30 BauGB zulässig ist. Die notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 2 "Brunnener Straße" - 3. Änderung hinsichtlich der Dachneigung un d der Errichtung der Garage außerhalb der überbaubaren Flächen, sowie die Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Schmiechen wegen der Baubenbreite wurden bereits im Rahmen früherer Anträge erteilt.

 

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Abstimmungsergebnis:

12:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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