Beschluss:
Der Gemeinderat hat von der Planung und dem Bebauungsplanentwurf Nr. 23 „Hanserbauer" Kenntnis genommen, zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird das vereinfachte Verfahren nach den Vorgaben des § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Der Planentwurf ist entsprechend den eingebrachten Wünschen und Beschlüssen des Gemeinderates zu überarbeiten. Der Vorentwurf erhält das Datum der Gemeinderatssitzung, den 14.12.2020.
1. Haus D mit max. 2 Wohneinheiten + 2 Einliegerwohnungen
2. Max. 36 Wohnungen auf dem Grundstück
3. Es müssen 63 Stellplätze errichtet werden
4. Jede Wohnung erhält einen TG- Stellplatz; die erforderliche Anzahl von Stellplätzen ist zuzuordnen
5. Keine Wohnnutzung in den Kellergeschoßen
6. An der Nord-West-Grenze ist ein Fahrrad-Abstellhaus vorzusehen, wodurch der Höhenunterschied zum Nachbargrundstück ausgeglichen werden kann
7. Jede Wohnung ist ein Kellerabteil als Abstellmöglichkeit zuzuweisen
8 Die Anschlussbereiche zu den Grundstücksgrenzen (speziell im Kinderspielplatzbereich) sind darzustellen
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.