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Sachverhalt:

In der Sitzung am 14.11.2019 hat der Gemeinderat beschlossen für das Grundstück Ringstraße 48 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „ Hanserbauer" aufzustellen.

Zwischenzeitlich wurden entsprechend den Wünschen des Gemeinderates Planunterlagen mit allen erforderlchen Angaben vorgelegt.

Der Bauherr und sein beauftragtes Palnungsbüro werden an der Sitzung teilnehmen und die Planung erörtern. Zusätzlich wird der von der Gemeinde beauftragte Städteplaner Herr Reimann die Planung aus Sicht der Gemeinde unter Einberziehung der gemeindlichen Belange vorstellen.

 

Die Planung wird in der Bau- und Finananzausschusssitzung am 07.12.2020 vorbehandelt. Das Ergebnis bzw. der Empfehlungsbeschluss wird in der Sitzung bekannt gegeben.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat hat von der Planung und dem Bebauungsplanentwurf Nr. 23 „Hanserbauer" Kenntnis genommen, zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird das vereinfachte Verfahren nach den Vorgaben des § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:

1. Der Planentwurf ist entsprechend den eingebrachten Wünschen und Beschlüssen des Gemeinderates zu überarbeiten. Der Vorentwurf erhält das Datum der Gemeinderatssitzung, den 14.12.2020.

 

1. Haus D mit max. 2 Wohneinheiten + 2 Einliegerwohnungen

2. Max. 36 Wohnungen auf dem Grundstück

3. Es müssen 63 Stellplätze errichtet werden

4. Jede Wohnung erhält einen TG- Stellplatz; die erforderliche Anzahl von Stellplätzen ist zuzuordnen

5. Keine Wohnnutzung in den Kellergeschoßen

6. An der Nord-West-Grenze ist ein Fahrrad-Abstellhaus vorzusehen, wodurch der Höhenunterschied zum Nachbargrundstück ausgeglichen werden kann

7. Jede Wohnung ist ein Kellerabteil als Abstellmöglichkeit zuzuweisen

8  Die Anschlussbereiche zu den Grundstücksgrenzen (speziell im Kinderspielplatzbereich) sind darzustellen

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

12:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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