Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
Die Antragsteller möchten in der bestehenden Doppelhaushälfte in der Anton-Günter-Straße 8 in Mering-St. Afra eine zusätzliche Dachgaube einbauen lassen. Auf der Südseite des Gebäudes besteht bereits eine Gaube mit einer Breite von knapp 3 Meter. Die neu geplante Gaube soll auf der Nordseite mit einer Breite von 1,76 Meter errichtet werden. Die Neigung der Gaube beträgt 30°. Die Dachgaube soll eine bessere Nutzbarkeit des Dachgeschosses ermöglichen, die Wohnfläche vergrößert sich laut Planer durch die Maßnahme nur geringfügig von 90,77 m2 auf 91,61 m2. Das Dachgeschoss stellt laut Berechnung des Planers weiterhin kein Vollgeschoss im baurechtlichen Sinne dar, die GRZ/GFZ bleibt somit unverändert bei 0,34 (kein Einfügekriterium).
II. Fiktionsfrist
Eingang: 18.01.2021
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 18.03.2021
Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 15.03.2021
III. Nachbarbeteiligung
Es sind vier baurechtliche Nachbargrundstücke vorhanden. Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich daher baurechtlich als Vorhaben im Innenbereich. In der näheren Umgebung finden sich bereits zahlreich Dachgauben, teils deutlich breiter, von daher fügt sich geplante Gaube in die nähere Umgebung gemäß § 34 BauGB ein.
Ein zusätzlicher Stellplatzbedarf nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering entsteht durch die Maßnahme nicht, da keine neue Wohneinheit in der Doppelhaushälfte mit Einliegerwohnung untergebracht wird.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2021: € | Einmalig 2021: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: