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Sachverhalt:

 

Von Seiten der Verwaltung wird beantragt, sämtliche Seitenstreifen (Parkbuchten) in der Lechstraße, der Holzgartenstraße und in der Flößerstraße nur noch für Pkw zum Parken freizugeben.

 

Das dauerhafte, ordnungswidrige Abstellen von Wohnwägen, Wohnmobilen und sonstigen Anhängern entwickelt sich immer mehr zu einem Problem, welches sich aus jahrelanger

Erfahrung heraus auch nicht durch die Verkehrsüberwachung lösen lässt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Grundsätzlich ist es erlaubt, Wohnwägen und sonstige Anhänger bis zu 14 Tage und dies wiederholt ohne Zugfahrzeuge abzustellen. Für Wohnmobile gibt es keine zeitliche Beschränkung. Oft werden diese Anhänger auch nur zu reinen Werbezwecken dauerhaft geparkt. Durch das Verschieben von Wohnwägen und sonstigen Anhängern um wenige Zentimeter, ohne das diese jemals an ein Fahrzeug angehängt wurden, geschweige denn über eine längere Strecke bewegt wurden, wird eine rechtlich korrekte Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit durch die Verkehrsüberwachung in den meisten Fällen unmöglich.

 

Bei einer geänderten Ausschilderung und Reduzierung auf eine Fahrzeugart lässt sich die Problematik, die im Übrigen leider in vielen Ortsstraßen in Mering Schule gemacht hat, auflösen und analog dazu wieder freie Parkplätze schaffen.

 

Es macht in diesem Zusammenhang aber auch Sinn zu beobachten und abzuwägen, wie die Folgewirkung solch einer Maßnahme in der Realität ist.

Es ist leider davon auszugehen, dass Wohnmobile, Wohnwägen und sonstige Anhänger einfach in nahegelegenen Seitenstraßen abgestellt werden und dort für neue Probleme sorgen.

 

Bei einer Entscheidung für den Beschlussvorschlag sollte man sich mit der Überlegung auseinandersetzen, ob man künftig auch in weiteren Ortsstraßen diesen Weg gehen möchte.

 

Die nach Ziffer 1 der VwV zu § 45 der Straßenverkehrsordnung zu beteiligende Polizeiinspektion Friedberg hat hierzu bei einer Besichtigung vor Ort Ihre Zustimmung erteilt.

 

Die Ausschilderung, die für jede Parkbucht gesondert erfolgen muss, ist mittels Verkehrszeichen 314 (Parken)mit Zusatzzeichen in Form von Rechts-, Links- oder Mittelpfeilen, sowie den Zusatzzeichen 1053-34 (auf dem Seitenstreifen) und den Zusatzzeichen 1048-10 (nur Pkw) kenntlich zu machen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: Für 20 Verkehrszeichen inkl. 57 Zusatzzeichen zzgl. Arbeitszeit (je nach Situation ob weicher oder fester Untergrund): ca. 3.500 €

Einmalig 2021: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

MGR Kratzer stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung und Erarbeitung eines Gesamtparkkonzeptes durch die Verwaltung.

 

MGR Bachmeir schlägt daraufhin vor, das Parken in sämtlichen Parkbuchten in der Lechstraße, Holzgartenstraße und Flößerstraße während der Zeit von 6:00-20:00 Uhr nur noch für die Dauer von 3 Stunden freizugeben.

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Beschluss

Beschluss:

 

1.): Geschäftsordnungsantrag des MGR Kratzer auf Vertagung und Erarbeitung eines Gesamtparkkonzeptes durch die Verwaltung.

 

2.): Sämtliche Seitenstreifen in der Lechstraße, der Holzgartenstraße und Flößerstraße werden in der Zeit von 6:00 - 22:00 Uhr nur noch für die Dauer von 3 Stunden zum Parken freigegeben.

 

Die zuständige örtliche Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende Anordnung zu erstellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

zu 1.): 5:8

 

zu 2.): 13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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