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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller beantragt den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Container in Modulbauweise. Der Antragsteller erläutert, dass er für die Schule/BBZ, auch bedingt durch die Corona-Vorgaben ab 01.09.2021 zusätzliche Räume anbieten muss. Teilweise werden bestehende Räume einer anderen Nutzung zugeführt (Umkleiden, Lagerräume und ein fachpraktischer Übungsraum werden in Unterrichtsräume umgebaut, die Räumlichkeiten werden anders aufgeteilt). Teilweise entstehenden die benötigten Räumlichkeiten durch eine Erweiterung der Containeranlage um 6 Meter nach Osten.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      29.01.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  29.03.2021

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 15.03.2021

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Im Norden grenzt das Grundstück an einen Geh- und Radweg im Eigentum des Marktes Mering, dieser ist allerdings nicht verkehrsrechtlich gewidmet und stellt damit ein baurechtliches Nachbargrundstück dar. Belange des Marktes Mering sind durch das Vorhaben nicht berührt. Im Süden grenzt das Grundstück an ein privates Nachbargrundstück. Der Bauherr erläutert, dass er dem Nachbarn die Planung mit der Bitte um Unterschrift zugeschickt hat, jedoch bislang noch nicht unterzeichnet zurück erhalten hat. Weitere Nachbargrundstücke sind nicht vorhanden, da das Grundstück im Westen an die Bundesstraße 2 und Osten an die Lechstraße (jeweils öffentliche Verkehrsflächen) grenzt. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 17 „Holzgartenweg“ - Teilbereich 3. Änderung. Das Vorhaben entspricht nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes, da durch die Erweiterung im Osten die zeichnerisch dargestellte Baugrenze von 7,0 Meter ab der Grundstücksgrenze geringfügig überbaut wird.  Die südöstliche Gebäudeecke reicht laut Planzeichnung bis zu 3,7 Meter an die Grundstücksgrenze heran, somit beträgt die Überschreitung der Baugrenze hier 3,3 Meter.

 

Im Nordosten fällt die Überschreitung aufgrund des schrägen Grundstückszuschnittes mit 0,1-0,2 Meter nur sehr gering aus. Insgesamt ist die Baugrenzenüberschreitung in Bezug auf die komplette Länge als eher geringfügig anzusehen. Die Grundzüge der Planung sind daher nicht berührt, die Befreiung ist auch aus städtebaulichen Gesichtspunkten vertretbar. Nachbarschaftliche Belange sind ebenfalls nicht berührt, da die Baugrenze nur in Richtung Straße und nicht in Richtung eines baurechtlichen Nachbargrundstückes überschritten wird. Die Befreiung kann somit gemäß den Vorgaben des § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden. Der Teilbereich der 3. Änderung umfasst nur dieses Grundstück, im weiteren Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 "Holzgartenweg“ wurde jedoch bereits mehrfach von der Baugrenze befreit. Somit liegen auch entsprechende Vergleichsfälle vor.

 

Die Schule stellt eine Anlage für soziale Zwecke dar. Gemäß der Festsetzung Nr. 1.1 der Satzung i.V.m. § 8 BauNVO sind Anlagen für soziale Zwecke in diesem Gewerbegebiet nur ausnahmsweise zulässig. Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes können solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Da die bestehende Schule ja nur erweitert wird, kann die Ausnahme problemlos erteilt werden. Für den Bestand wurde diese Ausnahme ja bereits in früheren Bescheiden erteilt.

 

Die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes sind eingehalten.

 

Der Bauherr hat keinen neuen Stellplatznachweis vorgelegt. Bislang wurden für alle Nutzungen auf den Grundstücken Lechstraße 2 und 6 die Stellplätze auf diesen beiden Grundstücken, sowie auf der gegenüberliegenden Pachtfläche Lechstraße / Ecke Schloßmühlstraße nachgewiesen. Im bislang letzten Bauantrag „Nutzungsänderung und Umbau von Teilen eines Broschürenlagers zu einer Sauna des Fitnessstudios und Einbau von Klassenräumen“, Lechstraße 2 vom 04.06.2020 wurde der Stellplatznachweis erbracht, es errechnete sich für alle Nutzungen ein Bedarf von 131 Stellplätzen. Auf allen drei Grundstücken wurden insgesamt jedoch sogar 147 Stellplätze nachgewiesen. Somit besteht aktuell noch ein Überschuss von 16 Stellplätzen.

 

Im Bereich des Anbaus entfallen 3 Stellplätze, so dass noch insgesamt 144 Stellplätze (13 Stellplätze Überschuss) nachgewiesen werden können. Die Stellplatzsatzung des Marktes Mering sieht keine speziellen Regelung für Berufsschulen vor, daher berechnen sich die Stellplätze anhand den Vorgaben der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStV). Im Bereich des Anbaus bzw. in den umgenutzten Räumlichkeiten sind 4 Unterrichtsräume dargestellt. Die GaStV sieht pro Unterrichtsklasse 1 Stellplatz + zusätzlich 1 Stellplatz je 10 Schüler über 18 Jahre vor (4 Stellplätze).

 

Mit dem verbleibenden Stellplatzüberschuss von 9 Stellplätzen könnte der Stellplatzbedarf somit theoretisch sogar noch bis zu einer zusätzlichen Schülerzahl von 90 volljährigen Schülern gedeckt werden. Aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten ist jedoch davon auszugehen, dass diese Schülerzahl bei weitem nicht erreicht wird und somit insgesamt genügend Stellplätze nach den Vorgaben der GaStV bzw. der Stellplatzsatzung zur Verfügung stehen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, sowie zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 "Holzgartenweg" - 3. Änderung bezüglich der Überschreitung der überbaubaren Flächen, sowie zur Ausnahme von der zulässigen Art der baulichen Nutzung (Nr. 1.1 der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Holzgartenweg“ - 3. Änderung i.V.m. § 8 BauNVO) bezüglich der Erweiterung der bestehenden Fachschule.

 

Der Markt Mering stimmt dem Vorhaben als Nachbar zu.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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