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Sachverhalt:

Mit dem Beschluss vom 05.06.2021,

Vorlagen-Nr. 2018/2179 „Grundschule I und Grundschule II; Jugendsozialarbeit“,

wurde durch den Hauptausschuss des Marktes Mering die Neuschaffung einer JaS für die Grundschule I im Umfang einer Teilzeitstelle (0,5 VZÄ = 19,5 Wochenstunden) in Höhe von 13.400,00 € und Aufstockung von der JaS für die Grundschule II im Umfang einer Teilzeitstelle (0,75 VZÄ = 29,25 Wochenstunden) in Höhe von 14 900,00 €, jeweils ab dem 01.09.2018 beschlossen.

Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat sieht die Notwendigkeit der Einrichtung von Jugendsozialarbeit an Schulen, an der Grundschule I mit der Neuschaffung von JaS mit dem Umfang einer halben Stelle und der Aufstockung der JaS auf eine Teilzeitstelle an der Grundschule II in Mering, ab dem 01.09.2018.

 

Er beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung. Die Mittel für den gemeindlichen Eigenanteil von jährlich maximal 13.400 EUR für GS I und 14.900 EUR für GS II sind im Haushalt- und Finanzplan 2018 - 2021 bei HHSt. 2110-6720  und 2111-6720 zu veranschlagen.

 

Ergebnis der Abstimmung 19:0

 

Von Seiten des Landkreises und der Träger gfi gGmbH (Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH, Ulmer Straße 160, 86156 Augsburg) sowie KJF (Kinder- und Jugendhilfe Wittelsbacher Land) ist die Finanzierung gesichert. Dies hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises in seiner Sitzung am 07.03.2018 bestätigt. Für einen erfolgreichen Antrag war auch die Zusage der langfristigen Kostenübernahme durch die Marktgemeinde Mering erforderlich.

Die finanzielle Förderung ist durch die Übernahme vom Staat mit 30%, des Landkreises mit 30%, des betreffenden Sachaufwandsträger mit 30% und die Träger (gfi gGmbH und KJF Wittelsbacher Land) mit 10% der anfallenden Kosten für die Teilzeitstellen, gedeckt. Die Marktgemeinde Mering übernahm somit Kosten der Stelle für die Grundschule I in Höhe von pauschal 11 000,00 € und für die Grundschule II in Höhe von ca. 13.674,38 € für das Kalenderjahr 2020 (abhängig von den persönlichen Voraussetzungen wie Lebensalter, Erfahrung usw.).

Aufgrund der Berücksichtigung des Stufenwechsels der JaS Fachkraft und der angenommen Anpassung an den jeweils aktuellen TVöD von 3%, wurde durch die gfi gGmbH für die Grundschule II ein Kostenanteil für 2021 für die Kommune in Höhe von

15.404,46 € errechnet. Für die Grundschule I gegeben sich keine Änderungen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 202121: €Einmalig 202121: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

 

 

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