Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
Die Bestandsbebauung im nördlichen Teil des Grundstückes Schulstraße 11 in Steindorf soll teilweise abgebrochen werden, auf der freien Fläche soll ein neues Einfamilienhaus gebaut werden. Diesbezüglich haben die Antragsteller am 07.03.2019 einen Antrag auf Vorbescheid eingereicht, um zu klären, ob das Gebäude noch bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB zulässig ist. Der Gemeinderat hat am 21.03.2019 das gemeindliche Einvernehmen mit 8:0-Stimmen erteilt (Vorlagen-Nr. 2019/2695). Das Landratsamt Aichach-Friedberg hat das Grundstück ebenfalls als Innenbereichsgrundstück bewertet und daher am 22.08.2019 einen Genehmigungsbescheid erlassen.
Auf Grundlage dieses rechtsverbindlichen Vorbescheides soll nun ein Bauantrag eingereicht werden.
II. Fiktionsfrist
Eingang: *
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: *
Nächste Gemeinderatssitzung: 04.03.2021
* Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Sitzungsvorlage lag noch kein Bauantrag vor.
III. Nachbarbeteiligung
Baurechtlich sind fünf Nachbargrundstücke vorhanden. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Bauvorhaben beurteilt sich rechtlich nach § 34 BauGB und muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen. Eine Eingabeplanung, die der dargestellten Planung im Vorbescheid entspricht, fügt sich unproblematisch in die nähere Umgebung ein.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2021: €Einmalig 2021: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: