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Sachverhalt:

 

BAL Neumeir teilt mit, dass sich die Biergartenfläche beim Badanger teilweise auf Privatgrund befindet, da der Zaun des nördlich angrenzenden Nachbarn nicht an der Grenze steht. Da der Nachbar nun selbst auf seinem Grundstück ein weiteres Haus errichtet, versetzt dieser auf seine Kosten demnächst den Zaun direkt an die südliche Grundstücksgrenze.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

-/-

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Abstimmungsergebnis:

 

-/-

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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