Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
Der Markt Mering plant die Errichtung einer Bike & Ride - Anlage im Gewerbegebiet Nr. 67 „Gewerbegebiet Mering West". Die beiden Konstruktion sind mit einer Länge von jeweils 15 Metern, einer Breite von 2,60 Metern und einer Höhe von 3,05 Metern geplant.
II. Fiktionsfrist
Eingang: 17.02.2021
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 17.04.2021
Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 19.04.2021
III. Nachbarbeteiligung
Es wurden keine Nachbarunterschriften eingeholt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben ist nicht nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO verfahrensfrei, da der umbaute Raum mit 118,95 m3 die maximale verfahrensfreie Größe von 75 m3 überschreitet. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West". In dem Bereich, wo die B+R-Anlage errichtet werden soll, ist im Bebauungsplan explizit die Errichtung einer solchen Anlage vorgesehen. Abgehend vom Fuß-/Radweg ist die B+R-Anlage mit einer Breite von 10,0 Meter im Bebauungsplan vorgesehen. Die Breite der Konstruktion beträgt wie erwähnt allerdings 15,0 Meter, somit liegt eine Überschreitung der Baugrenze von 5 Meter je Konstruktion vor. Daher ist kein Genehmigungsfreistellungsverfahen möglich. Durch die Befreiung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt, die Befreiung ist städtebaulich vertretbar und nachbarschaftliche Belange sind nicht berührt. Eine entsprechende Begründung ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
X | ja, siehe Beschlussvorlage TOP 16 |
Ausgaben: | Einnahmen: |
| |
Einmalig 2021: € | Einmalig 2021: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
| |
Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: