Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
Der Antragsteller möchte im Außenbereich von Reifersbrunn einen Pferdeunterstand errichten. Das Gebäude soll im Norden von Reifersbrunn auf der bestehenden Pferdekoppel errichtet werden.
Der geplante Pferdeunterstand mit Pultdach hat eine Grundfläche von 5,20 x 5,30 m sowie eine Wandhöhe von 2,86 bis 3,32 m.
II. Fiktionsfrist
Eingang: 18.02.2021
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 18.04.2021
Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung: 19.04.2021
III. Nachbarbeteiligung
An das Baugrundstück grenzen insgesamt 6 Nachbargrundstücke an. Ein Nachbargrundstück gehört dem Bauherrn selbst, ein Nachbargrundstück gehört dem Markt Mering, ist aber an den Bauherrn verpachtet. Bei einem weiteren Nachbargrundstück handelt es sich um einen Anliegerweg mit ca. 25 Eigentümern.
Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.
Rechtliche/fachliche Würdigung:
Als landwirtschaftliches Vorhaben zum vorübergehenden Unterstand von Tieren wäre das Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Buchstabe c) BayBO generell verfahrensfrei, wenn es unter 100 m² Brutto-Grundfläche bzw. unter 140 m² überdachte Fläche liegen würde. Allerdings setzt diese Vorschrift eine leichte und filigrane Konstruktion voraus, was hier nicht der Fall ist. Somit ist das Vorhaben genehmigungspflichtig.
Baurechtlich ist das Vorhaben nach § 35 BauGB zu beurteilen, da es sich außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs befindet. Es ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB als landwirtschaftliches Vorhaben priviligiert und zulässig, da öffentliche Belange nicht entgegenstehen.