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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller möchte im Außenbereich von Reifersbrunn einen Pferdeunterstand errichten. Das Gebäude soll im Norden von Reifersbrunn auf der bestehenden Pferdekoppel errichtet werden.

Der geplante Pferdeunterstand mit Pultdach hat eine Grundfläche von 5,20 x 5,30 m sowie eine Wandhöhe von 2,86 bis 3,32 m.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      18.02.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  18.04.2021

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung: 19.04.2021

 

III. Nachbarbeteiligung

 

An das Baugrundstück grenzen insgesamt 6 Nachbargrundstücke an. Ein Nachbargrundstück gehört dem Bauherrn selbst, ein Nachbargrundstück gehört dem Markt Mering, ist aber an den Bauherrn verpachtet. Bei einem weiteren Nachbargrundstück handelt es sich um einen Anliegerweg mit ca. 25 Eigentümern.

Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.

 

 

Rechtliche/fachliche Würdigung:

 

Als landwirtschaftliches Vorhaben zum vorübergehenden Unterstand von Tieren wäre das Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Buchstabe c) BayBO generell verfahrensfrei, wenn es unter 100 m² Brutto-Grundfläche bzw. unter 140 m² überdachte Fläche liegen würde. Allerdings setzt diese Vorschrift eine leichte und filigrane Konstruktion voraus, was hier nicht der Fall ist. Somit ist das Vorhaben genehmigungspflichtig.

 

Baurechtlich ist das Vorhaben nach § 35 BauGB zu beurteilen, da es sich außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs befindet. Es ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB als landwirtschaftliches Vorhaben priviligiert und zulässig, da öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da das Vorhaben nach § 35 priviligiert ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

2:11

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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