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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Ein bereits im nördlichen Außenbereich von Reifersbrunn befindlicher Pferdestall soll erweitert werden.

Der Pferdestall soll um 4 m verlängert werden. Insgesamt beträgt die Grundfläche der Erweiterung 8,30 x 4,00 m, das Gebäude ist mit einem Satteldach versehen, dies wird ebenfalls entsprechend über den Anbau verlängert.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      18.02.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  18.04.2021

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung: 19.04.2021

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

An das Baugrundstück grenzen insgesamt 6 Nachbargrundstücke an. Ein Nachbargrundstück gehört dem Bauherrn selbst, ein Nachbargrundstück gehört dem Markt Mering, ist aber an den Bauherrn verpachtet. Bei einem weiteren Nachbargrundstück handelt es sich um einen Anliegerweg mit ca. 25 Eigentümern.

Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Baurechtlich ist das Vorhaben nach § 35 BauGB zu beurteilen, da es sich außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs befindet. Es ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB als landwirtschaftliches Vorhaben priviligiert und zulässig, da öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da das Vorhaben nach § 35 BauGB priviligiert ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

2:11

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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